Stellen Sie sich diese Situation vor: Es findet eine Überlandfahrt statt, ein Fahrschüler fährt, zwei weitere sitzen hinten. Plötzlich platzt ein Reifen, das Auto kommt von der Fahrbahn ab und alle Fahrschüler werden verletzt.
Was nun?
Die hinten sitzenden Fahrschüler haben als Insassen einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Fahrschüler am Steuer geht jedoch leer aus, da er "beim Betrieb" des Fahrzeugs tätig ist (§ 8 StVG). Dies ist dem Fahrschüler und dessen Eltern nur sehr schwer zu erklären.
Um speziell diese Situation zu vermeiden, hat die Fahrlehrerversicherung die Pkw-Versicherung mit Fahrschüler-Plus eingeführt. Somit hat der Fahrschüler am Steuer bei einem Personenschaden praktisch den selben Schutz wie die übrigen Insassen, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssumme.