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Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Fahrschulbetrieb entstehen und für die Sie von einem Dritten ersatzpflichtig gemacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche. Aber sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, z.B. wenn Sie keine Schuld am Schaden trifft.
Bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstehen, ist die KFZ-Haftpflichversicherung zuständig.
Die Fahrlehrer-Berufshaftpflichtversicherung ist beitragsfrei im Versicherungsschutz enthalten.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen.