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Die Besonderheiten gelten für Pkw-Versicherungen mit dem Tarif 1/2010

Neuwert-Entschädigung

Autos sind ja eigentlich im ersten Jahr noch neuwertig, doch der Wertverlust in dieser Zeit ist teilweise immens. Mit unserer Vollkaskoversicherung schützen wir Sie daher jetzt noch besser vor finanziellen Einbußen, denn wir ersetzen bei einem Totalschaden oder Diebstahl unter folgenden Voraussetzungen den Neuwert Ihres Fahrzeugs:

Kasko-Bonus

Wenn Sie in der Vollkaskoversicherung die Selbstbeteiligung “Vollkasko 500 €/Teilkasko 250 €” vereinbaren, reduziert sich die Selbstbeteiligung je schadenfreiem Jahr in Voll- und Teilkasko jeweils um 50 Euro. Der Kasko-Bonus gilt nur für den jeweiligen Vertrag und ist nicht übertragbar. Der Bonus wird auf den ersten Schaden angerechnet, danach gilt wieder die ursprüngliche Selbstbeteiligung.
Im Schadenfall zahlen wir den bis dahin entstandenen Kasko-Bonus direkt an den Kunden aus.

Werkstatt-Bindung für Kasko-Schäden

Im Pkw-Privat-Tarif können Sie mit uns vereinbaren, daß Sie Ihr Auto im Kasko-Schadenfall ausschließlich in einer von uns empfohlenen Werkstatt reparieren lassen. Dadurch kommen Sie in den Genuß der nebenstehenden Vorteile. Selbstverständlich empfehlen wir Ihnen nur seriöse Firmen. Einzige Bedingung: Nach einem Schaden müssen Sie uns anrufen und unsere Anweisungen beachten.

Ihre Vorteile:

Infoblatt Werkstatt-Bindung

Differenzkasko-Versicherung für Leasingfahrzeuge

Die Kfz-Versicherung ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Der Anspruch der Leasinggesellschaft kann aber deutlich höher sein. Der Leasingnehmer muß dann der Leasinggesellschaft den Differenzbetrag ersetzen, um den Leasingvertrag abzulösen. Dieses Kostenrisiko kann mit unserer Differenzkasko-Versicherung für Leasingfahrzeuge (”Gap-Versicherung”) jetzt abgesichert werden. Sie ist nur zusammen mit einer Vollkaskoversicherung erhältlich und ersetzt bis zu 20 Prozent des Fahrzeugneuwerts laut Leasingvertrag.

Übrigens: Muß die Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners eintreten, ersetzt diese ebenfalls nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Auch in solchen Fällen kann die Differenzkasko-Versicherung genutzt werden.

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

In der Voll- und Teilkaskoversicherung verzichten wir gegenüber dem Versicherungsnehmer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Das heißt, wir zahlen auch dann, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Ausgenommen hiervon sind:

Schadenrückkauf in Vollkasko

Wird die Entschädigung eines Vollkaskoschadens innerhalb von 6 Monaten freiwillig zurückgezahlt, behandeln wir den Vertrag als schadenfrei und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Freiwillig bedeutet, die Rückzahlung erfolgt nicht aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung. Die Rückzahlung kann vom Versicherungsnehmer oder Leasingnehmer erfolgen. Die Schadenfreistellung erfolgt auch dann, wenn uns die Entschädigungsleistung von Dritten erstattet wird (z.B. von einem anderen Versicherer).

Teilkasko: Zusammenstoß mit Tieren aller Art

In unserer Teilkaskoversicherung ist nicht nur der klassische "Wildschaden" versichert (Schäden durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes), sondern auch der Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Der Versicherungsschutz besteht also auch für Schäden, die z. B. durch einen Zusammenstoß mit Hunden, Pferden oder Vögeln entstehen. Derartige Schäden über 500 Euro müssen der Polizei gemeldet werden.

Keine Selbstbeteiligung bei Glasreparatur

Wird die Frontscheibe durch Steinschlag beschädigt, muß nicht immer die komplette Scheibe ausgetauscht werden. Oft läßt sich der Schaden durch ein Spezialverfahren fachmännisch reparieren.

Ihr Vorteil:Wird eine Windschutzscheibe repariert, anstatt ausgetauscht, verzichten wir auf die Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung. Das heißt, die Reparatur ist für Sie kostenlos.

"Mallorca-Police"

Häufig gelten im Ausland viel zu niedrige Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung. Wenn Sie im Ausland ein Auto mieten, haben Sie mit der so genannten Mallorca-Police ergänzenden Versicherungsschutz: Für den Mietwagen gelten die deutschen gesetzlichen Mindestversicherungssummen.

Die Mallorca-Police ist kostenlos in unserer Pkw-, Kraftrad- und Campingfahrzeug-Versicherung enthalten.

Saisonkennzeichen

Bei Fahrzeugen, die z. B. im Winter nicht benutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll: Sie ersparen sich das An- und Abmelden, und der Versicherungsbeitrag wird nur für die Zeit der Zulassung berechnet.

Partner- / Zweitwagenregelung

Wenn Sie bei uns bereits einen PKW mit mindestens SF 2 versichert haben, stufen wir jeden weiteren PKW in KH und VK mit 85 % ein.

Junge Autofahrer

Da junge Fahrer mit einem überdurchschnittlichen Unfallrisiko belastet sind, berechnen wir im Pkw-Privat-Tarif einen Beitragszuschlag, sofern eine Person unter 25 Jahren - auch gelegentlich - den Wagen fährt.

Die Erfahrung zeigt, daß junge Autofahrer, die am Modellversuch “Begleitetes Fahren ab 17” oder am Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) teilgenommen haben, deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind. Wir berechnen deshalb keinen Zuschlag für Fahrer unter 25, wenn wir einen Nachweis über die Teilnahme erhalten. Die Beitragsersparnis zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr kann dadurch mehrere Tausend Euro betragen.

Fahranfänger

Generell profitieren die Kinder unserer Kunden als Fahranfänger (Führerschein seit weniger als 3 Jahren) von unserer günstigen Sondereinstufung und dürfen so bereits mit einem Beitragssatz von 100 % starten. Einzige Voraussetzung: Für die Eltern besteht eine Kfz-Versicherung mit Schadenfreiheitsklasse 1 oder besser.

Rabattretter

Wenn Sie bereits 25 Kalenderjahre unfallfrei fahren, müssen Sie keine Beitragserhöhung befürchten, wenn dann doch einmal ein Unfall passiert. Sie werden zwar in SF 22 zurückgestuft, zahlen aber nach wie vor nur 30 % des Tarifbeitrags.

Vertragsunterbrechung

Bis zu 7 Jahren bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten. Das heißt für Sie: kein SFR-Verlust während dieser Zeit!

Mitversicherte Fahrzeugteile

In der Teileliste ist geregelt, welche Fahrzeugteile in der Kaskoversicherung mitversichert sind bzw. welche Teile gegen Zuschlag versichert werden können. In unserer Kfz-Versicherung sind nahezu alle Fahrzeug- oder Zubehörteile unabhängig von deren Wert automatisch mitversichert.



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