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Die freiwillige Kaskoversicherung bietet Entlastung für unvorhersehbare Eigenschäden. Bedenken Sie auch, daß fast 80% aller zugelassenen Kraftfahrzeuge finanziert sind. Bei finanzierten Fahrzeugen wird in fast allen Fällen auf den Abschluß einer Kasko-Versicherung bestanden. Die Folgen eines Verlustes treffen hier besonders stark, weil zum einen das Darlehen zurückgezahlt, zum anderen ein neues Fahrzeug angeschafft werden muß. Also ist die Kaskoversicherung ein


Umfang der Fahrzeugteilversicherung (AKB §12.1)

  1. Brand, Explosion
  2. Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung
  3. unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  4. Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
  5. Glasbruch
  6. Kabelschmorschäden
  7. Marderbiß

In der Fahrzeugvollversicherung sind darüber hinaus versichert (AKB § 12.2)

  1. Unfallschäden
  2. mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
  3. ausgeschlossen sind:
    Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
    Eine Beschädigung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungspflichtige Schäden verursacht.(AKB § 12 (3))


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