Die freiwillige Kaskoversicherung bietet Entlastung für unvorhersehbare Eigenschäden. Bedenken Sie auch, daß fast 80%
aller zugelassenen Kraftfahrzeuge finanziert sind. Bei finanzierten Fahrzeugen wird in fast allen
Fällen auf den Abschluß einer Kasko-Versicherung bestanden. Die Folgen eines
Verlustes treffen hier besonders stark, weil zum einen das Darlehen zurückgezahlt,
zum anderen ein neues Fahrzeug angeschafft werden muß. Also ist die Kaskoversicherung
ein
- Schutz vor finanziellem Aufwand bei eigenen Fahrzeugschäden
Umfang der Fahrzeugteilversicherung (AKB §12.1)
- Brand, Explosion
- Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
- Glasbruch
- Kabelschmorschäden
- Marderbiß
In der Fahrzeugvollversicherung sind darüber hinaus versichert (AKB § 12.2)
- Unfallschäden
- mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
- ausgeschlossen sind:
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Eine Beschädigung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis
erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungspflichtige Schäden verursacht.(AKB § 12 (3))