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Sie wissen selbst, wie leicht dem ungeübten Fahrschüler während der Übungsfahrt etwas passieren kann, aber auch bei der technischen Einweisung oder beim Hantieren mit Anhängern.
In aller Regel ist ein Unfall nicht auf schuldhaftes Verhalten des Fahrlehrers zurückzuführen. In diesen Fällen zahlt die Kraftfahrthaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Die Fahrschüler bleiben ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen.
Mit der Fahrschüler-Unfallversicherung der Fahrlehrerversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Versicherungsschutz besteht für Ihre Fahrschüler
Versichert sind auch Teilnehmer der Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung, Teilnehmer eines Fahrtrainings für Zivildienstleistende und Teilnehmer an Aufbauseminaren (ASF, ASP, FSF), allerdings nicht auf dem Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht.
Die Fahrschüler-Unfallversicherung leistet wie jede Unfallversicherung unabhängig von der Verschuldensfrage. Mögliche Zahlungen anderer Versicherungen werden nicht angerechnet.
Die Fahrschüler-Unfallversicherung wurde in Zusammenarbeit mit der Fahrlehrerschaft entwickelt. Sie wird von uns in Form einer Pauschalversicherung angeboten. Dies bedeutet: Alle Fahrschüler sind automatisch versichert, auch wenn die Ausbildung bereits begonnen hat.