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Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Nach unserer Satzung können sich folgende Personen bei uns versichern:

  1. Fahrlehrer

  2. natürliche und juristische Personen, die Inhaber einer Fahrschulerlaubnis sind und deren Mitarbeiter

  3. Inhaber und verantwortliche Leiter einer amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätte

  4. die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die ihr angeschlossenen Landesverbände und deren Mitarbeiter

  5. Kraftfahrzeug-Überwachungsvereine und -ämter mit Ihren Angestellten und Beamten

  6. Sachverständige und Ingenieure im Prüf- und Kraftfahrwesen

  7. Personen, die mit der Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern und Kraftfahrern befasst sind

  8. die Mitarbeiter des Vereins, die Landesagenturen und deren Mitarbeiter

  9. Personen, die auf Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene im öffentlichen oder privaten Bereich mit folgenden Aufgaben befaßt sind:
    • Änderung/Neufassung des Fahrlehrergesetzes und seiner Verordnungen sowie aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
    • verwaltungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Fahrschüler- und Fahrlehrerausbildung
    • Überwachung von Fahrlehrern, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten
    • Prüfung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis

  10. Familienangehörige der unter A. bis I. genannten Personen.

  11. Folgende Personen können Versicherungsverträge abschließen ohne Mitglied zu werden:

    1. Mitarbeiter von amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten

    2. Personen, die pädagogische Lernhilfen für den theoretischen und praktischen Unterricht von Fahrschülern oder Fahrlehrern erarbeiten

    3. Personen, die Gutachten zu Fragen der Fahrschüler- und Fahrlehrerausbildung erstellen

    4. Personen, die mit der Durchführung von Programmen und Kursen befaßt sind, die der Verkehrssicherheit dienen

    5. der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Verkehrswachten sowie deren Mitarbeiter

    6. Die Fachverlage für das Fahrlehrerwesen und deren Mitarbeiter

    7. Kraftfahrer im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz in deren privaten / nicht gewerblichen Bereich

    8. Familienangehörige der unter a) bis g) genannten Personengruppen



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