
Schadenmeldung zum Ausdrucken
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Haftpflicht-Schadenmeldung
Schadenmeldung per Fax 0711 98 889 860 |
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- Hilfe im Schadenfall
- Ein Fall für die Haftpflicht

Überlassen Sie uns die Verhandlungen
Die Haftpflichtversicherung prüft die Haftpflichtansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte Ansprüche - notfalls gerichtlich - abgewehrt. Damit wir die richtigen Maßnahmen ergreifen können, beachten Sie bitte folgendes:
- Melden Sie uns jeden Versicherungsfall, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche gegen Sie oder eine mitversicherte Person erhoben wurden.
- Melden Sie uns unverzüglich, wenn gegen Sie ein Haftpflichtanspruch erhoben, ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder wenn Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
- Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen.
- Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, müssen Sie die Führung des Verfahrens uns überlassen. Wir beauftragen für Sie einen Rechtsanwalt.

