
Notruf 112
In ganz Europa gilt die Notrufnummer
112
Diese ist auch aus Telefonzellen kostenlos, bei Handys sogar ohne Eingabe der PIN, erreichbar.
- Hilfe im Schadenfall
- Ein Fall für die Kfz-Versicherung
- Im Schadenfall

Jetzt erst mal Ruhe bewahren, und dann...
achten Sie darauf, sich selbst und andere nicht zusätzlich zu gefährden. Hier unsere Tipps:
- Sichern Sie die Unfallstelle: Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Das Warndreieck sollte auf Autobahnen in einer Entfernung von 200 Metern und auf Landstraßen in einer Entfernung von 100 Metern gut sichtbar am Straßenrand aufgestellt werden.
- Rufen Sie bei Verletzten den Rettungsdienst unter 112 und leisten Sie Erste Hilfe!
- Begeben Sie sich auf Autobahnen oder Landstraßen hinter die Leitplanken in Sicherheit!
- Rufen Sie bei Verletzten, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder Sie einen vorgetäuschten Unfall bzw. Versicherungsbetrug befürchten immer die Polizei!
- Räumen Sie bei geringfügigen Schäden die Unfallstelle, um Folgeunfälle zu vermeiden! Es genügt, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren oder aufzuzeichnen.
- Bei leichten Blechschäden muss die Polizei den Unfallablauf nicht protokollieren! Nutzen Sie in diesem Fall den Europäischen Unfallbericht.
- Protokollieren Sie den Unfallhergang genau. Zeichnen Sie eine Skizze und machen Sie, wenn möglich, Fotos von der Unfallstelle und dem Schaden.
- Notieren Sie Namen, Anschrift und Kennzeichen aller Unfallbeteiligten und etwaiger Zeugen!
- Der Europäische Unfallbericht muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
- Wichtig: Ihre Unterschrift auf dem Unfallbericht hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis.

