
Die Lösung: Gleich bei uns anrufen
Wenn Sie uns nach einem Schaden gleich anrufen, machen Sie alles richtig! Wir helfen Ihnen und sagen Ihnen wie es weiter geht. Wir sind montags bis freitags von 7.30 bis 17.00 Uhr erreichbar: Schaden-Hotline 0711 98 889 666
Schadenservice für Pkw
Wenn Sie die Werkstattbindung nicht mit uns vereinbart haben, können Sie auch jetzt noch von unserem kostenlosen Schadenservice profitieren: Vom Ersatzwagen bis zum Hol- und Bringservice, der Fahrzeugreinigung und der 6-jährigen Garantie ist alles dabei.
Das funktioniert jedoch nur, wenn Sie uns während unserer Geschäftszeiten umgehend nach dem Schaden anrufen.
Telefon 0711 98 889 666.
- Hilfe im Schadenfall
- Ein Fall für die Kfz-Versicherung
- Nach dem Schadenfall

Das sollten Sie auf jeden Fall beachten
Melden Sie uns den Schaden umgehend! Selbst wenn Sie glauben, der Unfallgegner sei für den Unfall verantwortlich, informieren Sie uns auf jeden Fall innerhalb einer Woche nach dem Unfall. Einen Diebstahl oder einen Schaden zur Insassen-Unfallversicherung müssen Sie uns unverzüglich melden.
Die Versicherungsbedingungen regeln noch weitere Pflichten im Schadenfall, wie z. B. die Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht.
Wenn Sie mit uns die Werkstattbindung für Pkw vereinbart haben, dürfen Sie einen Kaskoschaden nur in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren lassen. Dann kommen Sie auch in den Genuss der Vorteile, die Ihnen die Werkstattbindung bietet. Lesen Sie bitte hier weiter.
Zentralruf der Autoversicherer
Ihr Unfallgegner hat die Versicherungsunterlagen nicht zur Hand? Kein Problem: Rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 – 25 0 26 an (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen). Wenn Sie über einen Telefonvertrag mit Festnetz-Flatrate verfügen, wählen Sie die Nummer 040 - 300 330 300.
Dieser Service der Autoversicherer für Unfälle innerhalb Deutschlands ist rund um die Uhr erreichbar und kann zu jedem Auto die zuständige Versicherung ermitteln. Sie brauchen nur das Kennzeichen und den Schadenstag, bei ausländischen Unfallgegnern auch das Herkunftsland zu nennen. So können Sie bei der Schadenregulierung selbst aktiv werden und kommen schneller an Ihr Geld.

