
- Hilfe im Schadenfall
- Ein Fall für die Kfz-Versicherung
- Vor dem Schaden

Unser Rat
Die folgenden, vertraglich vereinbarten Pflichten, gelten bei allen Versicherungsgesellschaften. Achten Sie darauf, dass diese eingehalten werden. Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz oder eine Leistungskürzung.
Vereinbarter Verwendungszweck
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Das bedeutet z.B., dass ein als Privat-Pkw versichertes Fahrzeug nicht zu Fahrschulzwecken eingesetzt werden darf. Dies gilt übrigens auch, wenn jemand mit seinem eigenen Fahrzeug in der Fahrschule Fahrstunden nimmt. Bitte diesen Sachverhalt immer mit dem Versicherer des Fahrzeugs abklären!
Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Fahren mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Einsatz bei Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich nicht genehmigt sind.

