
Schadenmeldung zum Ausdrucken
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Unfall-Schadenmeldung
Schadenmeldung per Fax 0711 98 889 860 |
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- Hilfe im Schadenfall
- Ein Fall für die Unfallversicherung

Eine schnelle Unfallmeldung ist das A und O
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Sie sollten daher die folgenden Hinweise beachten:
- Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
- Die Unfall-Schadenanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
- Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
- Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Hat der Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.

