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Unsere Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Spezialprodukt für Fahrschulen und Fahrlehrer.
Sie tritt ein, sofern die für das eingesetzte Kfz bestehende Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz gewährt, weil der ausbildende Fahrlehrer nicht Führer des Fahrzeugs im rechtlichen Sinne ist (§ 2 Abs. 15 StVG) - beispielsweise bei den Seminaren ASF, ASP oder bei der Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Unsere Leistungsmerkmale und Besonderheiten
Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Auf die folgenden Beiträge erhalten Sie
50 % Nachlass,
wenn alle Fahrzeuge der Fahrschule bzw. Ausbildungsstätte bei der Fahrlehrerversicherung versichert sind.
Versicherungsform A
Mitversichert sind Schäden an eingesetzten Pkw und Krafträdern
Jahresbeitrag je versicherte Person (Fahrlehrer) 100 Euro
Versicherungsform B
Mitversichert sind Schäden an allen eingesetzten Fahrzeugen
Jahresbeitrag je versicherte Person (Fahrlehrer) 500 Euro

