Privathaftpflicht

Top-Schutz schon für 63,33 €

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Unsere Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Spezialprodukt für Fahrschulen und Fahrlehrer.

Sie tritt ein, sofern die für das eingesetzte Kfz bestehende Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz gewährt, weil der ausbildende Fahrlehrer nicht Führer des Fahrzeugs im rechtlichen Sinne ist (§ 2 Abs. 15 StVG) - beispielsweise bei den Seminaren ASF, ASP oder bei der Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.

Auf die folgenden Beiträge erhalten Sie
50 % Nachlass
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wenn alle Fahrzeuge der Fahrschule bzw. Ausbildungsstätte bei der Fahrlehrerversicherung versichert sind.

Versicherungsform A
Mitversichert sind Schäden an eingesetzten Pkw und Krafträdern

Jahresbeitrag je versicherte Person (Fahrlehrer)                             100 Euro


Versicherungsform B

Mitversichert sind Schäden an allen eingesetzten Fahrzeugen

Jahresbeitrag je versicherte Person (Fahrlehrer)                             500 Euro