Privathaftpflicht

Top-Schutz schon für 63,33 €

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Wenn Sie sich ein Fahrzeug ausleihen, besteht immer die Gefahr, damit in einen Unfall verwickelt zu werden. Doch wer kommt bei selbst- oder unverschuldeten Unfällen für den Schaden am ausgeliehenen Fahrzeug auf?

Für das Fahrzeug besteht immer eine Haftpflicht-, manchmal sogar eine Vollkaskoversicherung. Wenn Sie dieses Fahrzeug zur Schulung einsetzen, ändert sich jedoch der Verwendungszweck! Dies müssen Sie der Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall mitteilen.
Hat der Eigentümer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die den Verwendungszweck "Fahrschulfahrzeug" beinhaltet, wird der Fahrzeugschaden ersetzt.
Problem: Die unter Umständen relativ hohe Selbstbeteiligung und die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Diese Kosten wird der Verleiher mit Sicherheit von Ihnen zurückfordern.

Wir bieten Ihnen deshalb die Fremdfahrzeugversicherung für geliehene, prüfungstaugliche Fahrzeuge an. Sie bietet Unfallschutz wie eine Vollkaskoversicherung. So können Sie sich Kosten und viel Ärger mit dem Eigentümer ersparen.

Wichtiger Hinweis: Die Fremdfahrzeugversicherung beinhaltet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung!

Mit unserem Tarifrechner können Sie den Versicherungsbeitrag ganz einfach selbst berechnen.