
Wann gilt die Fremdfahrzeugversicherung?
Versichert sind Unfälle innerhalb Deutschlands während einer Übungs- oder Prüfungsfahrt eines
- Fahrschülers
- Fahrlehreranwärters
- Berufskraftfahrers im Rahmen der Grundqualifikation nach § 4 Abs. (1) und (2) des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG).
Außerdem sind Unfälle während einer Fahrprobe im Rahmen einer Nachschulung (ASF, ASP) versichert.
Fahrten eines Fahrlehreranwärters dürfen nur in Begleitung eines Fahrlehrers stattfinden. Ausnahme: Bei der Prüfungsfahrt eines Fahrlehreranwärters kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach der Fahrlehrerprüfungsordnung bestimmen, dass kein Fahrlehrer an der Fahrt teilnimmt. Daher müssen diese Prüfungsfahrten nicht von einem Fahrlehrer begleitet werden.
Schäden im Zusammenhang mit Abhol- und Wegbringfahrten oder solchen Fahrten, die dem Betanken oder der Wartung des fremden Kfz dienen, sind mitversichert, wenn der Fahrlehrer selbst fährt. Schäden an Begleitfahrzeugen (z. B. bei der Klasse A- oder T-Ausbildung) sind nicht versichert.
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Wenn Sie sich ein Fahrzeug ausleihen, besteht immer die Gefahr, damit in einen Unfall verwickelt zu werden. Doch wer kommt bei selbst- oder unverschuldeten Unfällen für den Schaden am ausgeliehenen Fahrzeug auf?
Für das Fahrzeug besteht immer eine Haftpflicht-, manchmal sogar eine Vollkaskoversicherung. Wenn Sie dieses Fahrzeug zur Schulung einsetzen, ändert sich jedoch der Verwendungszweck! Dies müssen Sie der Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall mitteilen.
Hat der Eigentümer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die den Verwendungszweck "Fahrschulfahrzeug" beinhaltet, wird der Fahrzeugschaden ersetzt.
Problem: Die unter Umständen relativ hohe Selbstbeteiligung und die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Diese Kosten wird der Verleiher mit Sicherheit von Ihnen zurückfordern.
Wir bieten Ihnen deshalb die Fremdfahrzeugversicherung für geliehene, prüfungstaugliche Fahrzeuge an. Sie bietet Unfallschutz wie eine Vollkaskoversicherung. So können Sie sich Kosten und viel Ärger mit dem Eigentümer ersparen.
Wichtiger Hinweis: Die Fremdfahrzeugversicherung beinhaltet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung!
Unsere Leistungsmerkmale und Besonderheiten
Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Wann gilt die Fremdfahrzeugversicherung?
- Wie muss das Fahrzeug ausgestattet sein?
- Was ist ein "fremdes" Fahrzeug?
- Was ist ein Unfall?
- Wer kann die Versicherung abschließen?
- Welche Leistungen erbringt die Versicherung?
- Wonach richtet sich der Beitrag?
- Wie sind die Schadenfreiheitsklassen eingeteilt?
- Brauche ich zusätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

