Wenn Sie sich ein Fahrzeug ausleihen, besteht immer die Gefahr, damit in einen Unfall verwickelt zu werden. Doch wer kommt bei selbst- oder unverschuldeten Unfällen für den Schaden am ausgeliehenen Fahrzeug auf?

Für das Fahrzeug besteht immer eine Haftpflicht-, manchmal sogar eine Vollkaskoversicherung. Wenn Sie dieses Fahrzeug zur Schulung einsetzen, ändert sich jedoch der Verwendungszweck! Dies müssen Sie der Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall mitteilen.
Hat der Eigentümer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die den Verwendungszweck "Fahrschulfahrzeug" beinhaltet, wird der Fahrzeugschaden ersetzt.
Problem: Die unter Umständen relativ hohe Selbstbeteiligung und die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Diese Kosten wird der Verleiher mit Sicherheit von Ihnen zurückfordern.

Wir bieten Ihnen deshalb die Fremdfahrzeugversicherung für geliehene, prüfungstaugliche Fahrzeuge an. Sie bietet Unfallschutz wie eine Vollkaskoversicherung. So können Sie sich Kosten und viel Ärger mit dem Eigentümer ersparen.

Wichtiger Hinweis: Die Fremdfahrzeugversicherung beinhaltet nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung!

Mit unserem Tarifrechner können Sie den Versicherungsbeitrag ganz einfach selbst berechnen.  

Schnell und einfach zum Angebot

Sie können sich Ihren Beitrag zur Fremdfahrzeug-versicherung schnell und ohne Eingabe von persönlichen Daten mit unserem Tarifrechner berechnen.

Das Ergebnis wird Ihnen direkt am Bildschirm angezeigt. Wenn Sie mit dem roten "Drucken"-Button eine PDF-Datei erzeugen, können Sie Ihr Angebot ausdrucken und bequem auf Ihrem Computer speichern.

 

Bestätigung einholen

Lassen Sie sich - am besten schriftlich - von der Versicherungsgesellschaft des fremden Fahrzeugs bestätigen, dass sich der Versicherungsschutz auch auf die Nutzung als Fahrschulfahrzeug erstreckt.

 

Brauche ich zusätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Für das fremde Fahrzeug hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wenn Sie das Fahrzeug zur Schulung einsetzen, ändert sich jedoch der Verwendungszweck! Dies müssen Sie der Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall mitteilen.

Sollte die Haftpflichtversicherung des geliehenen Fahrzeugs den Verwendungszweck "Fahrschulfahrzeug" nicht abdecken, helfen wir Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.

Bitte beachten Sie: Die Fremdfahrzeugversicherung beinhaltet keinen Haftpflichtschutz!