

Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
In der Voll- und Teilkaskoversicherung verzichten wir gegenüber dem Versicherungsnehmer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Das heißt, wir zahlen auch dann, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
Ausgenommen hiervon sind:
- der Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile wird grob fahrlässig ermöglicht
- der Versicherungsfall wird infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt.
- Produkte
- Kfz-Versicherung
- Kraftrad-Versicherung

Unser Rundumschutz für Ihr Kraftrad besteht aus folgenden Bestandteilen:
Unsere Leistungsmerkmale und Besonderheiten
- Schäden durch Naturgewalten
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Marderbiss-Schäden
- Transport auf einer Fähre
- Kostenlose Glasreparatur
- Unfälle mit allen Tieren versichert
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
- Vorteilhafte Partner- / Zweitwagenregelung
- Umfangreiche Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteile
- Kein Rabattverlust bei Schadenrückkauf
- Ergänzender Schutz durch "Mallorca-Police"
- Kein Rabattverlust bei Vertragsunterbrechung
Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Ist der Fahrschuleinsatz mitversichert?
- In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
- Lohnt sich die Insassen-Unfallversicherung?
- Wann empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen?
- Was ist unter einem Schadenfreiheitsrabatt zu verstehen?
- Selbstbeteiligung - was bedeutet das?
- Was sind Regionalklassen?
- Wann benötige ich die "Grüne Karte"?

