

Unfälle mit allen Tieren versichert
Häufig ist lediglich der klassische "Wildschaden", also der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, versichert. In unserer Teilkaskoversicherung ersetzen wir auch Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art entstehen.
Der Versicherungsschutz besteht also auch für Schäden, die z. B. durch einen Zusammenstoß mit Hunden, Pferden oder Vögeln entstehen. Derartige Schäden über 500 Euro müssen der Polizei gemeldet werden.
- Produkte
- Kfz-Versicherung
- Kraftrad-Versicherung

Unser Rundumschutz für Ihr Kraftrad besteht aus folgenden Bestandteilen:
Unsere Leistungsmerkmale und Besonderheiten
- Schäden durch Naturgewalten
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Marderbiss-Schäden
- Transport auf einer Fähre
- Kostenlose Glasreparatur
- Unfälle mit allen Tieren versichert
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
- Vorteilhafte Partner- / Zweitwagenregelung
- Umfangreiche Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteile
- Kein Rabattverlust bei Schadenrückkauf
- Ergänzender Schutz durch "Mallorca-Police"
- Kein Rabattverlust bei Vertragsunterbrechung
Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Ist der Fahrschuleinsatz mitversichert?
- In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
- Lohnt sich die Insassen-Unfallversicherung?
- Wann empfiehlt sich ein Saisonkennzeichen?
- Was ist unter einem Schadenfreiheitsrabatt zu verstehen?
- Selbstbeteiligung - was bedeutet das?
- Was sind Regionalklassen?
- Wann benötige ich die "Grüne Karte"?

