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Sie wissen selbst, wie leicht dem ungeübten Fahrschüler etwas passieren kann, sei es im Fahrunterricht, bei der technischen Einweisung oder beim Hantieren mit Anhängern.
In aller Regel ist ein Unfall nicht auf schuldhaftes Verhalten des Fahrlehrers zurückzuführen. In diesen Fällen zahlt die Kraftfahrthaftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. Die Fahrschüler bleiben ohne Entschädigung, selbst bei schwersten Verletzungen.
Mir der Fahrschüler-Unfallversicherung können Sie Ihre Fahrschüler absichern und Ihre Fahrschule vor einem Imageverlust bewahren. Wir helfen Ihnen dabei mit einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis.
Unsere Leistungsmerkmale und Besonderheiten
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Diese Druckstücke können Sie herunterladen
Die Beiträge in der Pauschalversicherung sind überaus günstig und richten sich nach der Anzahl Ihrer Betriebsstätten - unabhängig von der Fahrschüleranzahl!
Beiträge für Fahrschulen | Jahresbeitrag |
|---|---|
| mit 1 Betriebsstätte | 334,54 € |
| mit 2 Betriebsstätten | 532,29 € |
| mit 3 Betriebsstätten | 669,20 € |
| mit 4 Betriebsstätten | 821,32 € |
| jede weitere Betriebsstätte | 152,12 € |

