
Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld
Der vereinbarte Betrag wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich der Versicherte zur vollstationären Behandlung im Krankenhaus befindet (maximal zwei Jahre). Ab dem 43. Tag zahlen wir das Doppelte des vereinbarten Betrages. So können z. B. die erhöhten Krankenhauskosten oder die Differenz zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld ausgeglichen werden.
Im Zusammenhang mit dem Krankenhaustagegeld erhält der Versicherte für die gleiche Anzahl von Tagen, die er im Krankenhaus war (maximal 100 Tage), noch einmal den vereinbarten Betrag (Genesungsgeld).
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Unfälle passieren jederzeit und überall. Viele verlaufen glimpflich. Häufig werden die Betroffenen aber so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf, anderen Tätigkeiten oder ihren gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen können.
Die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen stellen in den meisten Fällen nur eine Grundversorgung dar. Zu den körperlichen Unfallfolgen kommen dann auch noch erhebliche finanzielle Einbußen hinzu.
Folgende Leistungen können Sie vereinbaren:
Unsere Leistungsmerkmale und Besonderheiten
Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Wir haben für Sie einige Vorschläge errechnet, wie die Rund-um-die Uhr-Absicherung für Sie aussehen könnte (Schutz bei Unfällen innerhalb und außerhalb des Berufes). Ab zwei versicherten Personen erhalten Sie 10 % Rabatt auf die genannten Beiträge:
| VORSCHLAG 1 | |
|---|---|
Todesfall-Leistung | 5.000 Euro |
Invaliditätsleistung Grundsumme | 50.000 Euro |
Jahresbeitrag für einen Erwachsenen | 70,21 Euro |
| Jahresbeitrag für ein Kind | 38,38 Euro |
| VORSCHLAG 2 | |
|---|---|
Todesfall-Leistung | 5.000 Euro |
Invaliditätsleistung Grundsumme | 100.000 Euro |
Jahresbeitrag für einen Erwachsenen | 135,66 Euro |
| Jahresbeitrag für ein Kind | 74,08 Euro |
| VORSCHLAG 3 | |
|---|---|
Todesfall-Leistung | 10.000 Euro |
Invaliditätsleistung Grundsumme | 100.000 Euro |
| Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld | 20 Euro |
Jahresbeitrag für einen Erwachsenen | 164,22 Euro |
| Jahresbeitrag für ein Kind | 98,18 Euro |

