
Nicht jeder darf rein...
Bei der FV können sich nur ganz bestimmte Personengruppen versichern. Gehören Sie zu diesem exklusiven Personenkreis und möchten sich bei uns versichern?
Sehr gerne! Wir bitten aber schon jetzt um Ihr Verständnis, wenn wir hierfür eine Bestätigung oder einen Nachweis anfordern.
Hier können Sie sich ein entsprechendes Formular herunterladen und dieses zusammen mit dem Versicherungsantrag an uns schicken.
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Der versicherbare Personenkreis
Als Versicherungsverein hat die Fahrlehrerversicherung eine Satzung. Darin ist geregelt, wer sich bei uns versichern kann. Versicherungsnehmer der Fahrlehrerversicherung VaG müssen zum versicherbaren Personenkreis gehören.
| Nach unserer Satzung können sich als Mitglieder bei uns versichern: |
| Fahrlehrer |
| Natürliche und juristische Personen, die Inhaber einer Fahrschulerlaubnis sind und deren Mitarbeiter |
| Inhaber und verantwortliche Leiter einer amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätte |
| Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die ihr angeschlossenen Landesverbände und deren Mitarbeiter |
| Kraftfahrzeug-Überwachungsvereine und -ämter mit Ihren Angestellten und Beamten |
| Sachverständige und Ingenieure im Prüf- und Kraftfahrwesen |
| Personen, die mit der Aus- und Fortbildung von Fahrlehrern und Kraftfahrern befasst sind |
| Die Mitarbeiter des Vereins, die Landesagenturen und deren Mitarbeiter |
Personen, die auf Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene im öffentlichen oder privaten Bereich mit folgenden Aufgaben befasst sind:
|
| Familienangehörige der oben genannten Personen. |
| Versicherungsverträge abschließen, ohne Mitglied zu werden, können: |
| Mitarbeiter von amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten |
| Personen, die pädagogische Lernhilfen für den theoretischen und praktischen Unterricht von Fahrschülern oder Fahrlehrern erarbeiten |
| Personen, die Gutachten zu Fragen der Fahrschüler- und Fahrlehrerausbildung erstellen |
| Personen, die mit der Durchführung von Programmen und Kursen befasst sind, die der Verkehrssicherheit dienen |
| Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Verkehrswachten sowie deren Mitarbeiter |
| Die Fachverlage für das Fahrlehrerwesen und deren Mitarbeiter |
| Kraftfahrer im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz in deren privaten / nicht gewerblichen Bereich |
| Familienangehörige der oben genannten Personengruppen |

