FV-Hilfspaket 2

Wir helfen Fahrschulen im Lockdown
Jeder erinnert sich noch an den Lockdown im Frühjahr 2020. Doch nun gibt es erneut einen Lockdown, wovon auch Fahrschulen betroffen sind. Wir unterstützen die betroffenen Fahrschulen mit dem neuen FV-Hilfspaket 2. Das bedeutet: Wenn Fahrschulfahrzeuge aufgrund eines behördlich erteilten Unterrichtsverbots länger als 10 Tage nicht mehr genutzt werden, kann die Kfz-Versicherung ab dem 1. Januar 2021 bzw. ab Beginn des Lockdowns im jeweiligen Bundesland ruhend gestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine fiktive Außerbetriebsetzung. Wir erstatten dann den Beitrag für die Zeit der Außerbetriebsetzung.
Neue Handhabung: Außerbetriebsetzung direkt im Kundenportal
Die Außerbetriebsetzung der Fahrschulfahrzeuge kann ausschließlich direkt über das Kundenportal „Meine FV“ beantragt werden. Wenn Sie schon in „Meine FV“ registriert sind, können Sie ab sofort Ihre Fahrzeuge erfassen, die Sie ab Januar außer Betrieb setzen wollen.
Wir sind für Sie da
Sofern bei der Registrierung oder bei der Außerbetriebsetzung Probleme auftreten, rufen Sie uns bitte an. Wir haben speziell hierfür die Hotline 0711 98 889 712 eingerichtet. Gerne können Sie sich auch an Ihre Landesagentur wenden. Bitte nutzen Sie diese spezielle Hotline nicht für andere Versicherungsfragen.
Es besteht kein Grund zur Eile! Sie können bis zu 15 Tage rückwirkend Ihre Fahrzeuge außer Betrieb setzen - frühestens jedoch ab dem 1. Januar 2021 bzw. ab Beginn des Lockdowns in Ihrem Bundesland.
Das Wichtigste zum FV-Hilfspaket 2
Alles was Sie über das FV-Hilfspaket 2 wissen sollten, lesen Sie in den folgenden Abschnitten. Wir erläutern Ihnen, wie Sie sich im Kundenportal registrieren, wie Sie Fahrzeuge außer Betrieb setzen können und wie die Fahrzeuge wieder in Betrieb gesetzt werden.
Bitte lesen Sie unbedingt die Bedingungen. Indem Sie die Außerbetriebsetzung beantragen, akzeptieren Sie die Bedingungen für die Außerbetriebsetzung von Fahrschulfahrzeugen.