Wichtige Hinweise

Melden Sie uns den Schaden bitte umgehend - selbst wenn Sie glauben, dass der Unfallgegner schuld ist.

Bitte denken Sie daran: Wenn Sie mit uns die Werkstattbindung für Pkw vereinbart haben, dürfen Sie einen Kaskoschaden nur in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren lassen.

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Unser Pkw-Schaden-Service

Sie haben an Ihrem Auto Voll- oder Teilkaskoschaden?

Dann empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pkw-Schaden-Service. Bitte beachten Sie nach einem Unfall folgende Hinweise:
  • Rufen Sie unsere Schaden-Hotline 0711 98 889 666 nach einem Unfall unverzüglich an.
  • Ihr Auto wird entweder bei Ihnen zuhause oder von der Unfallstelle abgeholt.
  • Für die Dauer der Reparatur erhalten Sie von der Werkstatt kostenlos einen Kleinwagen als Ersatzfahrzeug. Fahrschulwagen können leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Werkstatt nimmt dann sofort telefonisch Kontakt zwecks Vereinbarung eines Reparaturtermins mit Ihnen auf. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, wird es von der Unfallstelle abgeschleppt.
  • Ihr Wagen wird fachgerecht und mit Markenersatzteilen repariert. Die Fachwerkstatt gewährt sechs Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und tritt - falls erforderlich - in die Herstellergarantie ein.
Mit unserem Pkw-Schaden-Service erhalten Sie diese kostenlosen Service-Leistungen:
  • Abholservice für Ihr Auto;
  • Kostenloser Ersatzwagen;
  • Fahrzeugreinigung innen und außen;
  • Bringservice für Ihr Auto.
Das sollten Sie auch wissen:
  • Der Pkw darf nur in einer von uns vermittelten Werkstatt repariert werden.
  • Die Service-Leistungen erhalten Sie nur, wenn der Schaden vor einer Reparatur der Fahrlehrerversicherung gemeldet wird.
  • Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Fahrlehrerversicherung VaG.
  • Der Pkw-Schaden-Service kann nur innerhalb Deutschlands in Anspruch genommen werden.
  • Sofern Sie mit uns “Werkstattbindung“ vereinbart haben, beachten Sie bitte unsere spezielle Information.
Werkstatt in Ihrer Nähe finden:

Hier finden Sie die Werkstätten, mit denen wir zusammenarbeiten. Bitte beauftragen Sie keinesfalls die Werkstatt selbst mit der Reparatur. Das übernehmen wir für Sie.

Notruf 112

In ganz Europa gilt die

Notrufnummer 112

Diese ist bei Handys auch ohne Eingabe der PIN erreichbar.

Werkstatt-Bindung für Pkw

Sie haben mit uns Werkstattbindung vereinbart?

Dann bitten wir Sie, nach einem Unfall folgende Hinweise zu beachten:
  • Rufen Sie uns nach einem Unfall unverzüglich an;
  • Wir vermitteln Ihnen eine qualifizierte Fachwerkstatt.  Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnorts oder innerhalb Deutschlands in der Nähe des Unfallorts;
  • Die Werkstatt nimmt dann sofort telefonisch Kontakt zwecks Vereinbarung eines Reparaturtermins mit Ihnen auf. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, wird es von der Unfallstelle abgeschleppt.
  • Ihr Wagen wird fachgerecht und mit Markenersatzteilen repariert. Die Fachwerkstatt gewährt sechs Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und tritt - falls erforderlich - in die Herstellergarantie ein.

Diese Service-Leistungen erhalten Sie im Kasko-Schaden kostenlos:

  • Abholservice für Ihr Auto;
  • Kostenloser Ersatzwagen;
  • Fahrzeugreinigung innen und außen;
  • Bringservice für Ihr Auto.
Das sollten Sie auch wissen:
  • Die Verpflichtung zur Reparatur in einer von uns vermittelten Werkstatt besteht nicht, wenn sich der Schaden im Ausland ereignet und nur dort repariert werden kann.
  • Die Service-Leistungen gelten nicht bei reinen Glasschäden. Muss eine Scheibe ausgetauscht werden, wird Ihnen jedoch auf Wunsch ein kostenloser Ersatzwagen zur Verfügung gestellt.
  • Bei Nichtbeachtung dieser Vereinbarung ist die Fahrlehrerversicherung VaG berechtigt, die Entschädigungsleistung um 15 % zu kürzen.
Werkstatt in Ihrer Nähe finden:

Hier finden Sie die Werkstätten, mit denen wir zusammenarbeiten. Bitte beauftragen Sie keinesfalls die Werkstatt selbst mit der Reparatur. Das übernehmen wir für Sie.

Zentralruf der Autoversicherer

Ihr Unfallgegner hat die Versicherungsunterlagen nicht zur Hand? Kein Problem: Rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer an.

Dieser Service der Autoversicherer für Unfälle innerhalb Deutschlands ist rund um die Uhr erreichbar und kann zu jedem Auto die zuständige Versicherung ermitteln. Sie brauchen nur das Kennzeichen und den Schadenstag, bei ausländischen Unfallgegnern auch das Herkunftsland zu nennen.

Zentralruf der Autoversicherer:
0800 - 250 260 0 (gebührenfrei)

Unter https://www.zentralruf.de haben Sie die Möglichkeit einer Online-Anfrage zur Ermittlung des gegnerischen KH-Versicherers.

So können Sie bei der Schadenregulierung selbst aktiv werden und kommen schneller an Ihr Geld.

Kfz-Unfall im Ausland

Wurden Sie im Ausland Opfer eines Kfz-Unfalls?

Dann wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr an den Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Wer das ist, erfahren Sie durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer.

Wählen Sie aus dem Ausland

+49 40 300 330 300

oder innerhalb Deutschlands

0800 - 250 260 0 (gebührenfrei)

 

Für die Schadenregulierung von Auslandsunfällen machen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer bitte folgende Angaben:

  • Kennzeichen des Unfallgegners;
  • Herkunftsland des Unfallgegners;
  • Schadentag;
  • Unfallland.

Online-Meldung

Schadenmeldung Kfz-Versicherung

Schritt 1: Allgemeine Angaben

Ihre Allgemeinen Angaben

Wie lautet Ihr Vor- & Nachname bzw. der Name Ihrer Firma?

Wie lautet Ihre Anschrift?

Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse?

Unter welcher Rufnummer können wir Sie bei Rückfragen erreichen?

Ihre Angaben zum versicherten Fahrzeug

Welches Kennzeichen hat das versicherte Fahrzeug?

Unter welcher Vertragsnummer ist das Fahrzeug bei uns versichert?

Wer ist der Hersteller des versicherten Fahrzeugs?

Welchen km-Stand hatte das versicherte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt?

Was für einen Schadenfall möchten Sie melden?*

Schritt 2: Ihre Angaben zum Schadenhergang

Wann und zu welcher Uhrzeit ist der Schaden passiert?

Wo / an welcher Anschrift ist der Schaden passiert?

Was ist geschehen?
Bitte schildern Sie, wie es zum Schaden gekommen ist.

Laden Sie hier Fotos des Schadens / Unfalls hoch

Wer hat Ihrer Ansicht nach den Unfall verschuldet?

Wurde das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt gefahren?

Wer fuhr das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt?

Welchen Anlass hatte die Fahrt?

Bitte erläutern Sie, welchen Anlass die Fahrt hatte:

Ihre Angaben zum Fahrer Ihres Fahrzeugs

Wer war der Fahrer Ihres Fahrzeugs?

Wann wurde der Fahrer geboren?

Welche Fahrerlaubnis-Klassen besitzt der Fahrer?

Wann wurde die Fahrerlaubnis erteilt?

Wurde das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis genutzt?

Welcher Fahrschüler befand sich zum Unfallzeitpunkt am Steuer?

Welchen Ausbildungsstand hatte der Fahrschüler?

In welcher Fahrstunde ereignete sich der Unfall?

Ihre weiteren Angaben zum Schaden

Wurde die Polizei hinzugezogen?

Welche Polizeidienststelle hat den Schaden mit welchem Aktenzeichen aufgenommen?

Wurde bei dem Fahrer des versicherten Fahrzeugs ein Alkohol- oder Drogentest durchgeführt?

Welches Ergebnis ergab der Test?

Gibt es Zeugen, die den Schadenhergang ebenfalls beschreiben können?

Wie lauten die Namen der Zeugen und deren Anschriften?

Schritt 3: Ihre Angaben zum Haftpflichtschaden

Wer Verlangt von Ihnen Schadenersatz?

Welche Sachen sind beschädigt worden?
Bei Kraftfahrzeugen bitte das amtliche Kennzeichen und Fabrikat angeben.

Können Sie Angaben zur Schadenart, -umfang und -höhe machen?

Ihre Angaben zu möglichen verletzten Personen

Wurden bei dem Unfall Personen verletzt?

Welche Personen wurden verletzt?
Name & Anschrift

Welche Art von Verletzungen hat / haben die Person/en erlitten und wie schwer sind die Verletzungen?

Ihre Angaben zu Ihren möglichen Ersatzansprüchen

Verlangen Sie Schadenersatz?

Von wem verlangen Sie Schadenersatz?

Haben Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt, oder beabsichtigen Sie dies?

Wie lautet der Name und die Anschrift des Rechtsanwalts?

Da Sie einen Schadenfall Ihrer Kaskoversicherung melden möchten, sind in diesem Reiter keine weitere Angaben nötig. Bitte wählen Sie Schritt 4 aus.

Schritt 4: Ihre Angaben zum Kaskoschaden

Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

Möchten Sie Ihren Schaden fiktiv abrechnen lassen?

Wie lautet Ihre Bankverbindung?

Ihre Angaben zum versicherten Fahrzeug

Wann war die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs?

Art, Umfang und geschätzte Höhe des Schadens?

Hat das Fahrzeug einen Vorschaden?

Welcher Art und in welchem Umfang?

Ist Ihr Fahrzeug sicherungsübereignet / geleast?

Bei welchem Unternehmen ist das Fahrzeug geleast bzw. finanziert?

Ist das Fahrzeug noch anderweitig versichert? (Schutzbrief, Dienstreisekasko)

Bei welchem Unternehmen ist das Fahrzeug versichert?

Wurden Fahrzeugteile bzw. das Fahrzeug gestohlen?

Was wurde gestohlen?

Wann wurde es erworben?

Zu welchem Preis wurde es erworben?

War das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert?

Wer hat als Fahrer hierfür Sorge zu tragen?

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei der Entwendung von Fahrzeugen noch weitere Angaben von Ihnen benötigen. Wir werden Ihnen aus diesem Grund noch eine zusätzliche Schadenmeldung zusenden.

Da Sie nur einen Schadenfall Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden möchten, sind in diesem Reiter keine weitere Angaben nötig. Bitte wählen Sie Schritt 5 aus.

Schritt 5: Rechtliche Hinweise

Hinweis zum Datenschutz

Soweit Sie uns personenbezogene Daten Dritter mitteilen, bitten wir Sie, die betroffenen Personen über die Datenerhebung zu informieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens - ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust - kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Verletzen Sie die Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.

Bestätigung Angaben & Obliegenheiten*

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