Beschreibung

Young- und Oldtimer sind etwas für echte Autoliebhaber – Fahrlehrer werden sich sicher angesprochen fühlen! Haben Sie einen automobilen Schatz in der Garage, der älter ist als 20 Jahre, maximal 10.000 Kilometer pro Jahr gefahren wird und den sie nicht für den täglichen Gebrauch, gewerblich oder für Transportfahrten nutzen? Dann schauen Sie sich unser Angebot an - gemeinsam mit unserem Kooperationspartner schützen wir Ihre historischen Fahrzeuge:

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Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH) für Youngtimer-/Oldtimer

Wer sein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulässt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. So will es der Gesetzgeber. Berechtigte Ansprüche des Unfallgegners werden bezahlt, unberechtigte abgewehrt.

Der Ausland-Schaden-Schutz.
In vielen europäischen Ländern ist der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang deutlich zu gering. Deshalb wird jeder Schadensfall mit einem einheimischen Fahrzeug für Sie schnell zum finanziellen Risiko. Selbst wenn Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt werden, müssen Sie eventuell einen Teil des Schadens selbst bezahlen – nicht so mit dem  Ausland-Schaden-Schutz, der in der Kfz-Haftpflicht für Youngtimer-/Oldtimer inbegriffen ist!

Kaskoversicherung für Youngtimer-/Oldtimer

Eine Teilkaskoversicherung bietet Schutz gegen viele Gefahren: Denken Sie zum Beispiel an einen Hagelschauer. Oder an ein Reh, das überraschend die Straßenseite wechselt.


Sogar Schäden durch herabfallende Gebäudebestandteile, wie z. B. Dellen und Lackschäden durch herabfallenden Putz bei Feuchtigkeitseinwirkung (Garagendecke), sind mitversichert. Umfassenden Schutz bietet Ihnen eine Vollkaskoversicherung, welche darüber hinaus für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Schutzbrief-Versicherung für Youngtimer-/Oldtimer

Für Inhaber unseres Schutzbriefes ist schnelle Hilfe, z. B. bei einem Unfall oder einer Panne sichergestellt.

  • Reparaturen vor Ort,
  • Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In- und Ausland oder
  • ein Mietwagen sind ebenso Bestandteil unserer Leistungen,  wie  z. B.
  • die Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten,
  • Krankenrücktransport und die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland.

Fahrerschutzversicherung für Youngtimer-/Oldtimer

Verletzt sich der berechtigte Fahrer des versicherten Pkw bei einem Unfall, leistet der Fahrer-Schutz für den Personenschaden und das bis zu 15 Mio. Euro je Schadensfall!
Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbst (mit-)verschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger nicht auffindbar oder mittellos ist.

Versicherte Leistungen sind unter anderem:

  • Ausgleich des Verdienstausfalls,
  • Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung,
  • Schmerzensgeld,
  • Übernahme von Folgekosten (z. B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe),
  • Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z. B. Witwen-/Waisenrente)
     

Besonderheiten

Der Wert Ihres Oldtimers kann sich von Zeit zu Zeit verändern. Er bestimmt die Leistung im Schadensfall. Eine regelmäßige Wertüberprüfung ist daher empfehlenswert. Steigt der Wert an, ist eine 20 %-ige Wertsteigerungsvorsorge im Falle eines Totalschadens mitversichert. Sinkt der Wert, erhalten Sie innerhalb von 2 Jahren trotzdem die vereinbarte Versicherungssumme – garantiert!

Ein Großteil der Oldtimer wird über die Wintermonate nicht genutzt. Dieser Tatsache tragen wir Rechnung. Sie bezahlen nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
 

Nur fünf Monate Versicherungsschutz reichen aus, um die Deckung in der Kaskoversicherung für Oldtimer auch während der Ruhezeit aufrecht zu erhalten – bis zu 18 Monate und völlig kostenlos. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Ruheversicherung durch eine Garagenversicherung ersetzt werden. Diese können Sie auch für ein Fahrzeug abschließen, das noch keine fünf Monate versichert gewesen ist.
 

Häufige Fragen

Häufig können Sie Ihren Oldtimer nur gegen Vorlage eines Gutachtens versichern. Nicht so bei uns! Innerhalb festgelegter Grenzen können Sie uns den Wert mit detaillierten Bildern belegen. Das spart Zeit und vor allen Dingen bares Geld.

Wertgutachten erst ab folgendem Marktwert erforderlich:

  • Pkw - 50.000 €
  • Motorrad - 20.000 €

Für Oldtimer gibt es keine Schadenfreiheitsstaffel. Das hat für Sie den Vorteil, dass selbst nach einem Schadensfall Ihr Beitrag unverändert bleibt.

Sie können bei uns folgende Youngtimer-/Oldtimer-Fahrzeuge versichern:

  • Sammler-Pkw unter 20 Jahre;
  • Lkw (bis 7,5 t Gesamtgewicht), Motorräder, Wohnmobile, Traktoren, Unimogs, die mindestens 30 Jahre alt sind.

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf: 0711 98 889 711.

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    Tarifinfo

    Den Beitrag für Ihren Youngtimer-/Oldtimer nennen wir Ihnen auf Anfrage.

    Unsere Service-Hotline: Telefon 0711 98 889 711