Beschreibung

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung schützt bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Fahrschulbetrieb entstehen und für die Sie von einem Dritten ersatzpflichtig gemacht werden.

Dieser Versicherungsschutz sollte in keiner Fahrschule fehlen!

Die Versicherungssummen:

  • 5.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschäden,
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Sie können entsprechend Ihrem Betätigungsfeld zwischen zwei Varianten wählen:

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Basis-Schutz

Reicht völlig aus, wenn die Führerscheinausbildung und bestimmte Kurse (z.B. Erste-Hilfe-Kurse) durchgeführt werden.

BasisPlus-Schutz

Dieser Schutz ist vorgesehen, wenn Fahrschulen auch in spezielleren Gebieten, wie der GGVS- oder Gabelstapler-Ausbildung oder auch in unterschiedlichem Umfang im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation, tätig sind.

Besonderheiten

Die Fahrlehrer-Berufshaftpflichtversicherung ist im Versicherungsschutz enthalten.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht sämtlicher Betriebsangehöriger für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen.

Für Veranstaltungen, die Sie innerhalb Ihrer Fahrschulräume durchführen, besteht Versicherungsschutz. Ob dies die Neueröffnung einer Zweigstelle, eine Jubiläumsfeier oder ein Tag der offenen Tür  ist - Sie brauchen uns diese Veranstaltungen nicht zu melden.

Für alle anderen Veranstaltungen - insbesondere bei Fahrzeugeinsatz - ist eine spezielle Veranstalter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
 

  • Versichert sind Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten.
  • Mitversichert sind Vermögensschäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander.
  • Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragen ist versichert, sofern es sich hierbei um einen Mitarbeiter der Fahrschule handelt.

Mitversichert ist die Haftpflicht als Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, wenn die Räume ausschließlich für den versicherten Betrieb genutzt bzw. nur von Ihnen oder Ihren Betriebsangehörigen bewohnt werden. 

Für vermietete Räume oder Gebäude ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Schäden, die Sie an gemieteten Geschäftsräumen verursachen (z.B. an Türen, Waschbecken oder Bodenbelägen, jedoch keine Glasschäden) sind bis zu 250.000 Euro versichert.
Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt 150 Euro.

Der Haftpflichtschutz gilt auch für das Abhalten der Kurse “Erste Hilfe” und “Sofortmaßnahmen am Unfallort” sowie von Auffrischungskursen.

Falls abgelegte Bekleidungsstücke von Fahrschülern aus den Fahrschulräumen abhanden kommen, zahlen wir je Fahrschüler bis zu 250 Euro.

Haftpflichtschutz besteht auch, wenn Sie den theoretischen Unterricht in einem Raum abhalten, der nicht zum versicherten Betrieb gehört.

Die Umweltschaden- und Umwelthaftpflicht-Basis-Versicherung ist im Schutz enthalten, da nach dem neuen Umweltschadengesetz auch Fahrschulen die Verpflichtung zur Sanierung von Umweltschäden treffen kann.

Haftpflichtschutz besteht auch, wenn Sie in den Fahrschulräumen Kinder von Fahrschülern betreuen, während diese am praktischen oder theoretischen Unterricht teilnehmen.

Haftpflichtschutz besteht für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation und -Weiterbildung.

Der Haftpflichtschutz erstreckt sich auf die GGVS-Ausbildung, auch wenn diese auf betriebsfremdem Gelände stattfindet

Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gabelstaplerausbildung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung für nicht zugelassene Gabelstapler ist enthalten.

Haftpflichtschutz besteht für die Durchführung von Kursen der Ladungssicherung.

Versicherungsschutz besteht bei allen Ausbildungsabschnitten auch für externe Ausbilder (z.B. Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr).

Häufige Fragen

Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.

Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Sie gilt für die Führerscheinausbildung aller Klassen.

Neu:
Der BasisPlus-Schutz deckt zusätzlich alle Bereiche der Berufskraftfahrer-Ausbildung ab.

  • Weitreichender Leistungsumfang
    Der Haftpflichtschutz erstreckt sich auf fahrschultypische Risiken. Je nach Tätigkeitsgebiet der Fahrschule kann zwischen zwei Leistungspaketen – Basis-Schutz und BasisPlus-Schutz – gewählt werden.
  • Hohe Deckungssummen
    5.000.000 Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
    50.000 Euro für Vermögensschäden
  • Einfache Handhabung
    Wenn Sie die Versicherung abgeschlossen haben, entfallen für Sie praktisch alle Formalitäten. Sie brauchen uns weder die Anzahl Ihrer Mitarbeiter oder Betriebsstätten noch Ihren Umsatz zu melden.
  • Günstige Beiträge
    Treue Kunden, die Ihren Fuhrpark bei der FV versichert haben, erhalten einen Beitragsnachlass in Höhe von 50 %.
  • Alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen, werden über die jeweilige Kfz-Versicherung abgewickelt.
  • Für nicht zugelassene Fahrzeuge (z.B. KOM) können wir Ihnen eine besonders günstige Kfz-Versicherung anbieten.
  • Für Bootsfahrschulen empfehlen wir unsere Sportboot-Haftpflichtversicherung. Auch hier ist der Einsatz zu Schulungszwecken ohne Aufpreis mitversichert.

Tarifrechner

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.