Beschreibung

Zum Fahrschulbetrieb gehören nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Anhänger. Natürlich bieten wir auch für den BE-Bereich passende Versicherungslösungen. Wie diese aussehen, das richtet sich nach dem jeweiligen Anhängertyp. Bei einem Wohnwagenanhänger spielen natürlich andere Kriterien eine Rolle als bei einem kleinen Privatanhänger. Hier finden Sie unsere individuellen Tarife:

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Tarif für Anhänger

Gilt in erster Linie für einen privat genutzten Anhänger. Darüber hinaus kann der Anhänger auch im Werkverkehr eingesetzt werden.

Unser Rundumschutz für Ihren Anhänger besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH)
  • Vollkaskoversicherung (VK)
  • Teilkaskoversicherung (TK)

Tarif für Wohnwagenanhänger

Bei diesem speziellen Tarif richtet sich der Beitrag in der Kaskoversicherung nach dem Neuwert des Anhängers.

Unser Rundumschutz für Ihren Wohnwagenanhänger besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH)
  • Vollkaskoversicherung (VK)
  • Teilkaskoversicherung (TK)

Tarif für Lehr-Anhänger

Preisgünstiger Versicherungsschutz für Anhänger, die ausschließlich zu Fahrschulzwecken und Privat genutzt werden.

Mehr Informationen finden Sie im Produkt
Lehr-Anhänger-Versicherung

Besonderheiten

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden am Fahrzeug, die durch folgende Naturgewalten verursacht werden:
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, an Berghängen niedergehende Lawinen.

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Mitversichert sind die dadurch  bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 1.000 Euro.

Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme).

In der Vollkaskoversicherung sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass

  • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
  • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
  • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie-grosse).

Bei Anhängern richtet sich der Haftpflicht- und Kaskobeitrag nur nach der Nutzlast des Anhängers. Die Aufbauart spielt keine Rolle.

Für Wohnwagenanhänger gibt es unabhängig der Größe und Ausstattung einen günstigen pauschalen Haftpflichtbeitrag. In der Kaskoversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Neuwert des Anhängers.

Für Anhänger gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt - die Berechnung erfolgt immer mit 100 %.

Vorteil im Schadenfall: Da keine Rückstufung erfolgt, müssen Sie auch keinen höheren Beitrag bezahlen.

Häufige Fragen

Für Anhänger gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt - die Berechnung erfolgt immer mit 100 %.

Vorteil im Schadenfall: Da keine Rückstufung erfolgt, müssen Sie auch keinen höheren Beitrag bezahlen.

Der Schutz der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung gilt in ganz Europa im geographischen Sinne und für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

In einigen Ländern wird der Nachweis der Kraftfahrthaftpflichtversicherung verlangt. Diesen Nachweis nennt man "Grüne Karte" oder Internationale Versicherungsbestätigung.

Die "Grüne Karte" bescheinigt unseren Kunden Versicherungsschutz mindestens nach den im Besuchsland geltenden Bestimmungen.

Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr bei der Einreise im Besuchsland vorzulegen ist, raten wir Ihnen dennoch, sie immer dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten, die bei einem Unfall benötigt werden und wird häufig von der Polizei im Ausland verlangt.
 

Tarifrechner

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.