Beschreibung

Die Basis-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie kann von jeder Person abgeschlossen werden und leistet eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann frei ab dem 62. Lebensjahr gewählt werden.

Da die Beiträge der Basis-Rente steuerlich absetzbar sind, sind hohe Steuerrückerstattungen möglich und machen die Basis-Rente besonders rentabel.

    Besonderheiten

    Die geförderten Höchstbeiträge für die Basis-Rente betragen jährlich 23.712 Euro für Alleinstehende und 47.424 Euro für Verheiratete. In 2018 können bereits 86 % der Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Jedes Jahr kommen 2 Prozentpunkte hinzu, bis im Jahr 2025 der volle eingezahlte Beitrag abgesetzt werden kann.

    Die Beiträge der Basis-Rente können jederzeit reduziert werden, genauso sind Zuzahlungen jederzeit möglich.

    Durch die Steuerförderung steigt die Rentabilität der Basis-Rente, da sich durch sie die Beitragslast reduziert. Durch strenge gesetzliche Auflagen sind die Beiträge sicher angelegt.

    Das angesparte Kapital ist im Rahmen gesetzlicher Grenzen vor dem Zugriff durch Gläubiger bei Insolvenz oder Pfändung und durch das Sozialamt im Falle von Hartz IV geschützt.

    Zu der Basis-Rente kann auch eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen werden. Die Beiträge für die Zusatzversicherung können auch steuerlich abgesetzt werden.

    Häufige Fragen

    Ja, sie lohnt sich, denn als Rentner haben Sie im Regelfall niedrigere Steuerbelastungen. Dagegen überwiegt die Steuerersparnis in der Ansparphase.

    Selbstständige (abgesehen von Ausnahmen) müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie haben daher die Möglichkeit für eine garantierte Rente mit einem garantierten Rentenbeginn vorzusorgen. Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Basis-Rente besonders für Selbstständige geeignet.

    In der Regel werden die steuerlichen Höchstgrenzen von jährlich 23.712 Euro bzw. 47.424 Euro nicht voll ausgeschöpft. Oft stellt sich gegen Ende des Jahres ein guter Erfolg ein, der es Ihnen erlaubt weitere finanzielle Mittel für die Altersvorsorge aufzubringen. Mit einer Zuzahlung in die Basis-Rente können Sie so die Rente und die Steuerrückerstattung erhöhen.

    Die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Beiträge müssen zunächst mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

    Die Höhe der Steuerförderung hängt daher vom persönlichen Steuersatz ab.

    Ein Beispiel: Wir unterstellen einen Steuersatz von 25 % und dass keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Wer unter diesen Voraussetzungen in 2018 einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro in die Basis-Rente eingezahlt hat, der erhält im folgenden Jahr 1.075 Euro vom Finanzamt zurück (86 % aus 5.000 € multipliziert mit dem Steuersatz 25 %).

    Die Beiträge sind nicht verloren. Sie können vereinbaren, dass hinterbliebene Ehegatten oder Kinder eine Rente aus den eingezahlten Beiträgen erhalten.

    Wer andere Personen (zum Beispiel: Lebensgefährte oder Verwandte) absichern möchte, benötigt eine zusätzliche Absicherung.

    Nein. Die Basis-Rente soll als Rente der Altersvorsorge dienen.

    Ja. Allerdings haben Rentner im Regelfall niedrigere Steuerbelastungen. Dagegen überwiegt die Steuerersparnis in der Ansparphase.