Beschreibung

Wer Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks ist, sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein: Sie haften unbegrenzt, wenn dort jemand zu Schaden kommt. Es ist daher unerlässlich, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fahrlehrer oder selbstständige Sachverständige können darauf verzichten, wenn sich im Gebäude ausschließlich deren Betrieb sowie von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern bewohnte Wohnungen befinden. Denn dann ist das Risiko bereits in unserer Betriebs-Haftpflicht für Fahrschulen bzw. Betriebs-Haftpflicht für Sachverständige integriert. 

    Besonderheiten

    Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 30.000 Euro sind mitversichert. 
    Ist die Bausumme höher, besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.

    Nach dem Gesetz haften Sie für Schäden in unbegrenzter Höhe. Deshalb gibt es bei uns besonders hohe Deckungssummen:

    • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
    • 50.000 Euro für Vermögensschäden

    Wir ziehen im Schadenfall keine Selbstbeteiligung ab und erstatten auch Bagatellschäden.

    Häufige Fragen

    Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.

    Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

    Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung wird erforderlich, wenn Sie beispielsweise

    • ein Mehrfamilienhaus besitzen
    • ein Geschäftsgebäude besitzen
    • ein Einfamilienhaus vermieten
    • ein unbebautes Grundstück besitzen

    oder sich gewerblich genutzte Räume im Gebäude befinden.

    Bei Mehrfamilienhäusern und bei Geschäftsgebäuden richtet sich der Beitrag nach der Anzahl der Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten.

    Für vermietete Einfamilien-, Wochenend- und Ferienhäuser wird der Beitrag je Gebäude berechnet.

    Für unbebaute Grundstücke bis 5.000 qm berechnen wir einen Pauschalbetrag.

    Als Fahrlehrer oder selbstständiger Sachverständiger brauchen Sie keine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, wenn sich im Gebäude nur der versicherte Betrieb und die von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern selbstbewohnten Wohnungen befinden.

    Dieses Risiko ist beitragsfrei in unserer :

    Betriebs-Haftpflicht für Fahrschulen bzw. Betriebs-Haftpflicht für Sachverständige mitversichert.

    Tarifinfo

    Jahresbeiträge für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

    Mehrfamilien-/ Geschäftsgebäude

    je Wohn-/ Gewerbeeinheit

    26,91 €

    Einfamilien-/ Wochenend-/ Ferienhaus

    je Gebäude

    34,15 €

    Unbebaute Grundstücke bis 5.000 qm

    je Grundstück

    31,05 €