Beschreibung

Wenn Sie selbst, Ihr Partner oder Ihre Kinder einem Dritten einen Schaden zufügen, muss dieser ersetzt werden. Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie ersetzt berechtigte Schadensersatzansprüche.

Bei uns gibt es zwei Varianten:

Der Basis-Schutz bietet Ihnen und Ihrer Familie eine solide Absicherung vor Schadenersatzforderungen in den meisten Situationen des täglichen Lebens.

Unser Komfort-Schutz beinhaltet neben deutlich höheren Deckungssummen auch zahlreiche zusätzliche Leistungen.

Eine Gegenüberstellung der Varianten finden Sie unter "Besonderheiten".

Beide Varianten gibt es für Singles und Familien. Im Familientarif sind der Ehepartner und die unverheirateten Kinder mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zur Beendigung der Ausbildung ebenfalls mitversichert. Der Familientarif gilt auch für unverheiratete Paare.

Der Schutz gilt weltweit, solange der Auslandsaufenthalt nicht länger als ein Jahr andauert.
 

    Besonderheiten

    LeistungBasis-SchutzKomfort-Schutz
    Deckungssummen bis zu 5.000.000 € bis zu 50.000.000 €
     Basis-SchutzKomfort-Schutz

    Für Personen- und / oder Sachschäden

    5.000.000 €

    50.000.000 €

    Maximal je geschädigte Person

    5.000.000 €

    15.000.000 €

    Für Vermögens-
    schäden

    50.000 €

    100.000 €

     

    Versicherungsschutz in vielen Bereichen des Alltags In diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Sowohl im Basis-Schutz als auch im Komfort-Schutz ist in unserer Privathaftpflichtversicherung folgendes versichert:

    • Die Aufsichtspflicht über Minderjährige
    • Die Haftpflicht als Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen, eines Einfamilienhauses, einer Ferienwohnung, eines Wochenend-/Ferienhauses und eines Schrebergartens im Inland
    • Vermietung von Räumen der eigenen Wohnung
    • Vermietung von Garagen
    • Hüten fremder Hunde
    • Das Hüten und Reiten fremder Pferde
    • Das Halten zahmer Haustiere (nicht: Hunde, Pferde und dergleichen)
    • Die Räum- und Streupflicht
    • Allmählichkeitsschäden
    • Die Ausübung von Sport (ausgenommen Jagd)
    • Den Schusswaffenbesitz (nicht zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen)
    • Die Nutzung von
      +  Fahrrädern und Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h
      +  nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen/Anhängern
      +  Spielzeugdrohnen mit einem Fluggewicht bis 250 Gramm
      +  Kanus, Ruder- oder Schlauchbooten und dergleichen ohne Motor
      +  Modellfahrzeugen oder Modellbooten,
      +  Surfbrettern oder Eis-Seglern
      +  fremdem Wassersportfahrzeugen, sofern zum Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
      +  Krankenfahrstühlen oder Kinderkraftfahrzeugen bis 6 km/h
      +  selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (Gartengeräte)
    Forderungsausfalldeckung ab einer Forderung von mindestens 3.000 Euro In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu, der weder über eine Privathaftpflichtversicherung noch über finanzielle Mittel verfügt, werden Sie sicher keinen Schadenersatz erhalten.
    Dies mag bei einer Kleinigkeit noch zu verschmerzen sein - aber was ist, wenn Sie einen  körperlichen Schaden davon tragen? Wenn von dem Schadenverursacher nachweislich nichts zu holen ist, springen wir ein und zahlen Ihnen bis zu 2,5 Millionen Euro.

    Sachschäden durch nicht deliktfähige Kinder (unter 7 Jahren) bis 5.000 € bis 10.000 €

    Normalerweise sind Kinder bis 7 Jahre (im Straßenverkehr bis 10 Jahre) nicht deliktfähig und müssen für angerichtete Schäden nicht haften. Wenn die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften auch diese nicht für den entstandenen Schaden. Das bedeutet: Nach dem Gesetz hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz!

    Weil durch diese gesetzliche Regelung der Ärger vorprogrammiert ist, ersetzen wir Schäden, die Ihre nicht deliktfähigen Kinder verursacht haben - auch dann, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

    Demenzkranke Personen In diesem Paket nicht enthalten bis 10.000 €

    Demenzkranke Personen sind nicht deliktfähig und müssen für angerichtete Schäden nicht haften. Wenn die betreuende Person die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, haftet auch diese nicht für den entstandenen Schaden. Das bedeutet: Nach dem Gesetz hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz!

    Weil durch diese gesetzliche Regelung der Ärger vorprogrammiert ist, ersetzen wir Schäden, die Ihre demenzkranke mitversicherte Person verursacht hat - auch dann, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

    Notfallhelfer In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Wenn Sie in einem Notfall Hilfe benötigen, ist es gut, wenn Ihnen jemand freiwillig hilft. Da es in einem Notfall oftmals hektisch zugeht, kann Ihr Helfer dabei versehentlich einen Schaden anrichten.

    Im Komfort-Schutz sind Personen- und Sachschäden, die Ihr Helfer einer anderen Person zufügt bis 50.000.000 Euro versichert. Darüber hinaus werden Aufwendungen Ihres Helfers (z. B. Benzin- oder Fahrtkosten) ebenfalls erstattet.

    Gast- / Austauschkinder / Au Pair In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Auch einem Gastkind ist schnell ein Missgeschick passiert. In unserem Komfort-Schutz sind daher minderjährige Gast-, Austauschkinder und Au Pair während der Dauer ihres Gastaufenthalts mitversichert. 

    Versicherungsschutz in der EU (inkl. Kanarische Inseln und Madeira) bis 1 Jahr bis 3 Jahre

    Auch im europäischen Ausland sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung bestens versichert.

    • Basis-Schutz bis zu 1 Jahr
    • Komfort-Schutz bis zu 3 Jahre*)

     

    *) Die Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden beträgt 5.000.000 €

    Mietsachschäden an Wohnräumen bis 250.000 € bis 500.000 €

    Stellen Sie sich vor, Ihnen fällt z.B. Ihre Parfümflasche ins Waschbecken, welches dadurch einen Sprung bekommt. Oder Sie stoßen mit einer Getränkekiste gegen den Türrahmen Ihrer Wohnungstür, der dadurch eingedrückt wird. Ihr Vermieter wird von Ihnen hierfür Schadenersatz verlangen. Richtig teuer kann es aber werden, wenn durch Ihr Verschulden ein größerer Schaden am Gebäude entsteht (Brand, Wasserschaden).

    Schäden, die Sie an gemieteten Wohnräumen verursachen, sind 

    • im Basis-Schutz bis 250.000 Euro und
    • im Komfort-Schutz bis 500.000 Euro

    versichert.

    Hinweis: Glasschäden sind nicht versichert. Hierfür bieten wir unsere private Glasversicherung an.

    Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern In diesem Paket nicht enthalten bis 5.000 €

    Normalerweise bemüht sich jeder, im Hotelzimmer möglichst keinen Schaden anzurichten - doch ein Glas Rotwein kann schnell mal umkippen ...
    Aber vor allem wenn man Kinder hat, lässt sich die Gefahr eines Schadens an der Einrichtung nicht ganz ausschließen.
    Über den Komfort-Schutz sind solche Schäden bis 5.000 Euro abgesichert.

    Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel In diesem Paket nicht enthalten bis 20.000 €

    Wohnen Sie in einem größeren Mehrfamilienhaus, das mit einer zentralen Schließanlage ausgestattet ist? Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber den Schlüssel zu den Geschäftsräumen überlassen?
    Was wäre, wenn Sie den Schlüssel verlieren? Möglicherweise müssen Sie die Kosten für den Austausch der Schlösser übernehmen! Über den Komfort-Schutz sind solche Schadenfälle bis 20.000 Euro abgesichert.

    Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadenhöhe, max. 500 Euro.

    Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 5.000 € bis 10.000 €

    Wer anderen hilft, kann dabei versehentlich einen Schaden anrichten. Ob Sie Freunden beim Umzug helfen oder während des Urlaubs Ihres Nachbarn nur die Blumen gießen - passieren kann immer etwas.
    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Schaden ersetzt werden muss oder nicht, kann das freundschaftliche Verhältnis nach einem Schadenfall ganz schön leiden.
    Mit einer Privathaftpflichtversicherung können die so genannten Gefälligkeitsschäden abgesichert werden. Aber Vorsicht: Bei manchen Anbietern gibt es Ausschlüsse, wie beispielsweise die Umzugshilfe.

    Bei der FV sind Sie auf der sicheren Seite: Wir versichern Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen ohne Ausnahme

    • im Basis-Schutz bis 5.000 Euro und
    • im Komfort-Schutz bis 10.000 Euro
    Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen In diesem Paket nicht enthalten bis 5.000 €

    Haben Sie im Urlaub schon mal Fahrräder ausgeliehen?  Was wäre passiert, wenn Sie diese beschädigt hätten? Natürlich hätten Sie den Schaden aus eigener Tasche ersetzen müssen!

    Jetzt können Sie sich davor schützen: Mit Ausnahme von Schäden an Kfz, Elektro- und Kommunikationsgeräten sind im Komfort-Schutz Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen bis 5.000 Euro versichert.

    Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der Schadenhöhe.

    Flurschäden durch private Weidetierhaltung von Schweinen, Schafen oder Ziegen In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Auch wenn Sie nur einige Schweine, Ziegen oder Schafe privat halten, können diese einen erheblichen Schaden anrichten, wie beispielsweise das Feld des benachbarten Bauern verwüsten und einen Teil der Ernte zerstören.

    Mit unserem Komfort-Schutz sind Sie auch für diesen Fall optimal versichert.

    Besitz/Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in der EU In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Mit unserem Komfort-Schutz haben Sie auch als Inhaber oder Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses innerhalb der EU Haftpflichtschutz für Schäden, die einem Dritten (z.B. durch einen herabfallenden Dachziegel oder den nicht gestreuten Gehweg) zugefügt werden.

    Baumaßnahmen; Bausumme je Bauvorhaben: bis 30.000 € bis 100.000 €

    Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie vor Ersatzansprüchen sicher, falls Dritte (also am Bau unbeteiligte Personen) durch die Baustelle zu Schaden kommen.

    Bauvorhaben sind 

    • im Basis-Schutz bis 30.000 Euro und
    • im Komfort-Schutz bis 100.000 Euro

    Bausumme versichert.

    Für Bauvorhaben mit einer Bausumme über 100.000 Euro bieten wir unsere <link pfeil-nach-rechts>Bauherren-Haftpflichtversicherung an.

    Schäden durch Datenaustausch ("Internetrisiko") In diesem Paket nicht enthalten bis 50.000 €

    Wird nachweislich beispielsweise durch eine von Ihnen versandte E-Mail trotz Virenschutz oder Firewall ein anderer PC geschädigt, ersetzen wir den dadurch entstandenen Schaden bis 50.000 Euro.

    Ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeiten In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Sofern Sie ehrenamtlich - also unentgeltlich - tätig sind, empfehlen wir Ihnen unsere Privathaftpflichtversicherung mit Komfort-Schutz. So können Sie sicher sein, dass Schäden, die Sie während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, ersetzt werden.

    Tätigkeit als Tagesmutter (Minijob) In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket enthalten

    Normalerweise ist jede berufliche/gewerbliche Tätigkeit über die Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.

    Die Ausnahme:
    In unserer Privathaftpflichtversicherung mit Komfort-Schutz sind Sie während Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter haftpflichtversichert, sofern es sich um einen geringfügig entlohnten Minijob handelt.

    Be- und Entladen des selbstgenutzten Fahrzeugs In diesem Paket nicht enthalten bis 2.500 €

    Bei einem Einkauf kann es schnell passieren, dass der Einkaufwagen plötzlich wegrollt und dabei einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht. Dies ist besonders ärgerlich, da Sie bei solch einem Schaden Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen müssen oder den Schaden selbst zahlen müssen.

    Im Komfort-Schutz ist das Be- und Entladen Ihres selbstgenutzten Kraftfahrzeugs sowie Ihres versicherungspflichtigen Anhängers versichert. Dies gilt auch für die manuelle Reinigung oder Pflege Ihres Kraftfahrzeugs.

    Betankungsschäden an geliehenen Fahrzeugen In diesem Paket nicht enthalten bis 5.000 €

    Wer sich ein Fahrzeug leiht oder mietet und dieses betanken muss, kennt die Frage nach dem richtigen Kraftstoff sicherlich. Dabei kann es vorkommen, dass man aus Gewohnheit zu dem sonst verwendeten Kraftstoff greift. So kann schnell ein hoher Schaden entstehen.

    Im Komfort-Schutz sind Betankungsschäden an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen versichert.

    Häufige Fragen

    Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.

    Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

    Im Singletarif sind nur Sie selbst versichert.

    Im Familientarif  sind Sie selbst, Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder versichert.

    Wohnen bei Ihnen volljährige Kinder, die die Ausbildung beendet haben oder alleinstehende Verwandte, können diese Personen gegen Zusatzbeitrag mitversichert werden.
     

    Der umfangreiche Schutz umfasst sowohl im Basis-Schutz als auch im Komfort-Schutz neben den unter "Besonderheiten" aufgeführten Situationen folgendes:

    • Die Aufsichtspflicht über Minderjährige;
    • Die Haftpflicht als Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen, eines Einfamilienhauses, einer Ferienwohnung, eines Wochenend-/Ferienhauses und eines Schrebergartens im Inland;
    • Vermietung von Räumen der eigenen Wohnung;
    • Vermietung von Garagen;
    • Hüten fremder Hunde;
    • Das Hüten und Reiten fremder Pferde;
    • Das Halten zahmer Haustiere (nicht: Hunde, Pferde und dergleichen);
    • Die Räum- und Streupflicht;
    • Allmählichkeitsschäden;
    • Die Ausübung von Sport (ausgenommen Jagd);
    • Den Schusswaffenbesitz (nicht zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen);
    • Die Nutzung von
      +  Fahrrädern und Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h
      +  nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen/Anhängern
      +  Spielzeugdrohnen mit einem Fluggewicht bis 250 Gramm
      +  Kanus, Ruder- oder Schlauchbooten und dergleichen ohne Motor
      +  Modellfahrzeugen oder Modellbooten,
      +  Surfbrettern oder Eis-Seglern
      +  fremdem Wassersportfahrzeugen, sofern zum Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
      +  Krankenfahrstühlen oder Kinderkraftfahrzeugen bis 6 km/h
      +  selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (Gartengeräte).

    Bereits unser Basis-Schutz bietet Ihnen und Ihrer Familie einen überdurchschnittlichen Leistungsumfang und gewährleistet somit eine solide Absicherung.

    Unser Komfort-Schutz bietet neben deutlich höheren Deckungssummen auch zahlreiche zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise:

    • Schlüsselverlust;
    • Forderungsausfalldeckung;
    • Schäden an geliehenen Sachen;
    • Internetrisiko;
    • Schäden an Mobiliar in Hotels.

    In der Rubrik "Besonderheiten" sehen Sie den Unterschied zwischen Basis-Schutz und Komfort-Schutz.

    Im Komfort-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherung sind einige sehr spezielle Bereiche und Tätigkeiten mitversichert. Wir empfehlen Ihnen den Komfort-Schutz, wenn Sie

    • Gast-, Austauschkinder oder Au Pair bei sich aufnehmen;
    • einen Minijob als Tagesmutter ausüben;
    • länger als 1 Jahr im europäischen Ausland leben;
    • privat einige Schweine, Ziegen oder Schafe halten;
    • eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus innerhalb Europas besitzen oder vermieten;
    • Baumaßnahmen in größerem Umfang durchführen;
    • ehrenamtlich tätig sind.

    Dann sind Sie auch in diesen Fällen vor Schadenersatzansprüchen geschützt!
     

    Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Dies gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Mit einer Heirat endet der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht für Tochter oder Sohn.

    Solange das Kind aber zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder studiert, ist es unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert. Dies gilt auch, wenn einer Lehre unmittelbar ein Studium folgt und für die üblichen Wartezeiten (bis zu einem Jahr) zwischen den Ausbildungsabschnitten.

    Beginnt das Kind jedoch nach einer abgeschlossenen Lehre eine zweite Lehre oder nach einem abgeschlossenen Studium ein zweites Studium, ist es nicht mehr mitversichert.

    Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz mit dem ersten Staatsexamen.

    Auch in der Zeit eines Bundesfreiwilligendienstes vor, während oder nach der Berufsausbildung besteht über die private Haftpflichtversicherung der Eltern Versicherungsschutz.

    Eine grafische Übersicht hierzu können Sie sich im Abschnitt "Download" herunterladen bzw. ausdrucken.

    Tarifrechner

    Datenschutzrechtlicher Hinweis:

    Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.