Beschreibung

Wir bieten Ihnen kostengünstigen Versicherungsschutz für die private Tierhaltung. So sind Sie als Halter oder Hüter vor Ersatzansprüchen sicher, wenn sich Ihr vierbeiniger Freund einmal daneben benimmt.

    Besonderheiten

    Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie eine andere Person mit der Aufsicht beauftragen (z.B. während Ihres Urlaubs).

    Den vollen Beitrag zahlen Sie nur für das erste Tier. Für jedes weitere gleichartige Tier zahlen Sie nur die Hälfte.

    Nach dem Gesetz haften Sie für Schäden in unbegrenzter Höhe. Deshalb gibt es bei uns besonders hohe Deckungssummen:

    • 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
    • 50.000 Euro für Vermögensschäden

    Der Versicherungsschutz gilt auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.

    Wir ziehen im Schadenfall keine Selbstbeteiligung ab und erstatten auch Bagatellschäden.

    Häufige Fragen

    Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.

    Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

    Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist immer dann erforderlich, wenn Sie größere Haustiere halten. Dies sind insbesondere

    • Hunde;
    • Pferde;
    • sonstige Reit- und Zugtiere.

    Für Katzen, Vögel und andere zahme Haustiere genügt jedoch unsere Privat-Haftpflichtversicherung.
    Im Zweifelsfall rufen Sie uns einfach an.
     

    Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Tiere. Wir berechnen jedoch nur für das erste Tier den vollen Beitrag. Für jedes weitere gleichartige Tier zahlen Sie nur die Hälfte.

    Folgende Hunde gelten als gefährlich und können nur nach Rücksprache mit uns versichert werden:

    Akbas, Berger de Brie (Briard), Berger de Beauce (Beauceron), Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mittelasiatischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Karakatschan, Karshund, Komondor, Kraski Ovcar, Kuvasz, Liptak (Goralenhund), Maremmaner Hirtenhund, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mioritic, Polski Owczarek Podhalanski, Pyrenäenberghund, Raffeiro do Alentejo, Rottweiler, Slovensky Cuvac, Sarplaninac, Tibetanischer Mastiff, Tornjak.

    Dies gilt auch für Kreuzungen und Mischlinge, in denen eine der genannten Hunderassen vorkommt.

    In der Tierhalterhaftpflichtversicherung können wir die folgenden Hunde nicht versichern:

    American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino napoletano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu.

    Dies gilt auch für Kreuzungen und Mischlinge, in denen eine der genannten Hunderassen vorkommt.

    Ja. Fohlen sind im Jahr ihrer Geburt bis zum Ende des Versicherungsjahres mitversichert.

    Voraussetzung ist, dass sich das Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmer befindet und die Mutterstute bei uns versichert ist.

    Versichert ist die Verwendung der Tiere als Zugtiere für private Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten.

    Ja. Die Teilnahme an Reitturnieren, Pferderennen oder Schauvorführungen ist versichert. Hierzu zählt auch die Vorbereitung (Training) zu den einzelnen Veranstaltungen.

    Tarifrechner

    Datenschutzrechtlicher Hinweis:

    Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.