Beschreibung

Auch die BE- bzw. Anhängerausbildung vergessen wir natürlich nicht. Hier bieten wir einen besonders attraktiven Tarif an, denn Ihr Beitrag richtet sich nicht nach der Nutzlast, sondern Sie zahlen immer den gleichen günstigen Pauschalbeitrag. Außerdem genießen Sie einen weitern Vorteil: Neben Fahrschulfahrten sind auch Privatfahrten mitversichert. So sieht unser Schutz im Bereich Anhänger aus:

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Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Mit unserer „100-Millionen-Euro-Deckung“, und einer Maximalentschädigung je Person von 15.000.000 Euro sind Sie im Schadenfall abgesichert.

Die für die Fahrzeug-Zulassung notwendige elektronische Versicherungsbestätigung (”eVB”) erhalten Sie von uns per E-Mail, SMS, telefonisch oder schriftlich - ganz wie Sie wünschen!

Vollkaskoversicherung (VK)

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfall, mutwillige Beschädigung oder beim Transport auf einer Fähre verursacht werden.

Enthalten ist auch der Schutz der Teilkaskoversicherung. Nach einem Teilkaskoschaden wird ein bestehender Schadenfreiheitsrabatt (SFR) der Vollkaskoversicherung nicht zurückgestuft.

Teilkaskoversicherung (TK)

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an Ihrem Fahrzeug, die verursacht werden durch Entwendung, Brand, Explosion, Kurzschluss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt und demzufolge auch keine Rückstufung im Schadenfall.

Die Teilkasko ist Bestandteil der Vollkasko, kann aber auch alleine abgeschlossen werden.

Besonderheiten

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden am Fahrzeug, die durch folgende Naturgewalten verursacht werden:
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, an Berghängen niedergehende Lawinen.

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Mitversichert sind die dadurch  bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 1.000 Euro.

Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme).

In der Vollkaskoversicherung sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass

  • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
  • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
  • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie-grosse).

Neben dem Einsatz zu Fahrschulzwecken sind auch Privatfahrten mitversichert.

Unabhängig der Nutzlast Ihres Anhängers bezahlen Sie immer den selben günstigen Beitrag.

Für Anhänger gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt - die Berechnung erfolgt immer mit 100 %.

Vorteil im Schadenfall: Da keine Rückstufung erfolgt, müssen Sie auch keinen höheren Beitrag bezahlen.
 

Häufige Fragen

Für Anhänger gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt - die Berechnung erfolgt immer mit 100 %.

Vorteil im Schadenfall: Da keine Rückstufung erfolgt, müssen Sie auch keinen höheren Beitrag bezahlen.
 

Der Schutz der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung gilt in ganz Europa im geographischen Sinne und für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Tarifrechner

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.