Beschreibung

Sicher und sorgenfrei auch auf Roller, Moped oder Mofa: Unser Versicherungskennzeichen bietet Ihnen optimalen Schutz bei Touren durch die City oder übers Land. Fahrer unter 25 Jahren zahlen den gleichen Beitrag wie ältere Fahrer. Und wenn Sie bei uns schon versichert sind, schicken wir Ihnen die Schilder für die nächste Saison automatisch zu. So sieht unser Rundumschutz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen aus:

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Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Mit unserer „100-Millionen-Euro-Deckung“, und einer Maximalentschädigung je Person von 15.000.000 Euro sind Sie im Schadenfall abgesichert.

Teilkaskoversicherung (TK)

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an Ihrem Fahrzeug, die verursacht werden durch Entwendung, Brand, Explosion, Kurzschluss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Glasbruch, Marderbiss oder Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

Insassen-Unfallversicherung (IU)

Bei allen Unfällen, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs stehen, bietet sie Schutz für die Insassen. Die Leistung bei Unfalltod, Invalidität oder für das Tagegeld erfolgt unabhängig von einer Schadenersatzpflicht und zusätzlich zu sonstigen Leistungen.

Eine Insassen-Unfallversicherung gilt nur für das Fahrzeug, für das sie abgeschlossen wurde.

Wenn für den Fahrer oder die Mitfahrenden keine Private Unfallversicherung oder anderweitiger Unfall-Schutz besteht, ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung durchaus zu empfehlen.

Online-Antrag

Besonderheiten

Haftpflicht und Teilkasko (SB 150 €) kostet nur 93,97 € im Jahr.

Die Verwendung als Schulungsfahrzeug ist bei uns ohne Aufpreis mitversichert.

Bei uns zahlen Fahrer unter 25 Jahren den selben Beitrag wie ältere Fahrer.

Wir rechnen 2 schadenfreie Jahre auf den Schadenfreiheitsrabatt des ersten Pkw an.

Schicken Sie uns die Schilder zurück, erstatten wir den anteiligen Beitrag.

Sind Sie schon versichert, schicken wir Ihnen die Schilder für die nächste Saison automatisch zu.

Häufige Fragen

Der Schutz der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung gilt in ganz Europa im geographischen Sinne und für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ein Versicherungskennzeichen brauchen beispielsweise folgende Fahrzeuge:

  • Fahrrad mit Hilfsmotor
    • Leichtmofa einsitzig bis 20 km/h
    • Mofa einsitzig bis 25 km/h
    • Moped bis 45 km/h
  • S-Pedelec mit Anfahrhilfe bis 20 km/h
    Der Elektromotor funktioniert bis 20 km/h auch ohne zu Treten. Die Leistung des Motors ist auf 500 W limitiert, die Unterstützung des Motors regelt bei 45 km/h ab.
  • E-Bike mit einem unabhängigen Elektroantrieb
    Je nach Kategorie liegt die Höchstgeschwindig-
    keit bei 20 (500 W), 25 (1000 W) oder 45 km/h (4000 W).
  • Kleinkraftrad
    • Mokick bis 45 km/h
    • Roller bis 45 km/h
    • Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig bis 45 km/h
    (max. 350 kg)
  • Segway
  • Krankenfahrstuhl bis 25, 30 oder über 30 km/h
    (§ 2 Nr. 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

Als Zweiradfahrer sind Sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Sofern für Sie bzw. Ihren Beifahrer keine Private Unfallversicherung besteht, ist der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung durchaus zu empfehlen.

Beitragsübersicht:

5.000 €Todesfall-Leistung
20.000 €Invaliditätsleistung
8 €Tagegeld
Jahresbeitrag73,78 €

In einigen Ländern wird der Nachweis der Kraftfahrthaftpflichtversicherung verlangt. Diesen Nachweis nennt man "Grüne Karte" oder Internationale Versicherungsbestätigung.

Die "Grüne Karte" bescheinigt unseren Kunden Versicherungsschutz mindestens nach den im Besuchsland geltenden Bestimmungen.

Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr bei der Einreise im Besuchsland vorzulegen ist, raten wir Ihnen dennoch, sie immer dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten, die bei einem Unfall benötigt werden und wird häufig von der Polizei im Ausland verlangt.
 

Tarifrechner

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.