Beschreibung

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, also die L- und T-Klassen, gelten gemeinhin als Exotenklassen, dabei kommt diesen - vor allem auf dem Land, logisch - große Bedeutung zu. Bei uns bekommen Sie auch für Ihren Trecker (im süddeutschen Raum auch „Bulldog“ genannt) die passenden Versicherungen. Folgende Bestandteile gibt es:

Overlay schließen

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH)

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Mit unserer „100-Millionen-Euro-Deckung“, und einer Maximalentschädigung je Person von 15.000.000 Euro sind Sie im Schadenfall abgesichert.

Die für die Fahrzeug-Zulassung notwendige elektronische Versicherungsbestätigung (”eVB”) erhalten Sie von uns per E-Mail, SMS, telefonisch oder schriftlich - ganz wie Sie wünschen!

Vollkaskoversicherung (VK)

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unfall, mutwillige Beschädigung oder beim Transport auf einer Fähre verursacht werden.

Enthalten ist auch der Schutz der Teilkaskoversicherung. Nach einem Teilkaskoschaden wird ein bestehender Schadenfreiheitsrabatt (SFR) der Vollkaskoversicherung nicht zurückgestuft.

Teilkaskoversicherung (TK)

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an Ihrem Fahrzeug, die verursacht werden durch Entwendung, Brand, Explosion, Kurzschluss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt und demzufolge auch keine Rückstufung im Schadenfall.

Die Teilkasko ist Bestandteil der Vollkasko, kann aber auch alleine abgeschlossen werden.

Besonderheiten

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden am Fahrzeug, die durch folgende Naturgewalten verursacht werden:
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, an Berghängen niedergehende Lawinen.

Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Mitversichert sind die dadurch  bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 1.000 Euro.

Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme).

In der Vollkaskoversicherung sind Schäden versichert, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass

  • das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder
  • das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
  • das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten (Havarie-grosse).

Wird die Frontscheibe durch Steinschlag beschädigt, muss nicht immer die komplette Scheibe ausgetauscht werden. Oft lässt sich der Schaden durch ein Spezialverfahren fachmännisch reparieren.

Ihr Vorteil: Wird eine Windschutzscheibe repariert, anstatt ausgetauscht, verzichten wir auf die Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung. Das heißt, die Reparatur ist für Sie kostenlos!
 

Häufig ist lediglich der klassische "Wildschaden", also der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes, versichert. In unserer Teilkaskoversicherung ersetzen wir auch Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art entstehen.

Der Versicherungsschutz besteht also auch für Schäden, die z. B. durch einen Zusammenstoß mit Hunden, Pferden oder Vögeln entstehen. Derartige Schäden über 500 Euro müssen der Polizei gemeldet werden.
 

In der Voll- und Teilkaskoversicherung verzichten wir gegenüber dem Versicherungsnehmer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Das heißt, wir zahlen auch dann, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Ausgenommen hiervon sind:

  • der Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile wird grob fahrlässig ermöglicht.
  • der Versicherungsfall wird infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt.

Wird die Entschädigung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens innerhalb von 6 Monaten freiwillig zurückgezahlt, behandeln wir den Vertrag als schadenfrei und es erfolgt keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

Freiwillig bedeutet, die Rückzahlung erfolgt nicht aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung. Die Rückzahlung kann vom Versicherungsnehmer oder Leasingnehmer erfolgen.

Die Schadenfreistellung erfolgt auch dann, wenn uns die Entschädigungsleistung von Dritten erstattet wird (z.B. von einem anderen Versicherer).

Auch wenn Sie vorübergehend kein Fahrzeug versichern, bleibt die Schadenfreiheitsklasse bis zu 7 Jahre lang erhalten.

Das heißt für Sie: Kein Rabatt-Verlust während dieser Zeit. Danach verfällt jedoch der Schadenfreiheitsrabatt.

Häufige Fragen

Bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen richtet sich die Höhe des Beitrags nach

  • der Leistung in kW und
  • dem Beitragssatz(Schadenfreiheitsrabatt)

Der Schutz der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung gilt in ganz Europa im geographischen Sinne und für außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ihr Fahrzeug ist nicht mehr das jüngste, und Sie fragen sich: Lohnt sich da noch eine Vollkaskoversicherung?

Dies hängt vor allem davon ab, ob Sie bei einem Totalschaden den Betrag aufbringen wollen oder können, um ein Ersatzfahrzeug zu kaufen.

In die Überlegung einbeziehen sollten Sie jedoch, dass die moderne Sicherheitstechnik (Airbag, ABS), die elektronischen Bauteile und die Komfortausstattung (z. B. Klimaanlage, Einparkhilfe) auch schon bei kleineren Unfällen Schaden erleiden können und hohe Reparaturkosten zur Folge haben.

Eine Faustregel:

     Aktueller Fahrzeugwert
-   abzüglich evtl. Selbstbeteiligung
=  Differenzbetrag

Dieser Betrag müsste bei einem Totalschaden aufgebracht werden - entweder von Ihnen selbst oder von der Vollkaskoversicherung.

Für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es die folgenden Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze:

schadenfreier VerlaufKlasseBeitragssatz
(in Prozent)
KH
VK
3 Kalenderjahre und mehrSF 34055
2 KalenderjahreSF 25575
1 KalenderjahrSF 17080
1/2 KalenderjahrSF 1/27080
weniger als 1/2 Kalenderjahr0100100

 

In der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Je länger Sie unfallfrei fahren, desto größer wird Ihr SFR und der Beitrag somit günstiger. Tritt ein Schadenfall ein, wird der SFR zurückgestuft und der Beitrag kann sich dadurch erhöhen.

Die Übersicht der Schadenfreiheitsklassen, Beitragssätze und Rückstufungen finden Sie hier.

Tarifrechner

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.