Privat-Haftpflichtversicherung

Beschreibung
Wenn Sie selbst, Ihr Partner oder Ihre Kinder einem Dritten einen Schaden zufügen, muss dieser ersetzt werden. Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie ersetzt berechtigte Schadensersatzansprüche.
Bei uns gibt es zwei Varianten:
Der Basis-Schutz bietet Ihnen und Ihrer Familie eine solide Absicherung vor Schadenersatzforderungen in den meisten Situationen des täglichen Lebens.
Unser Komfort-Schutz beinhaltet neben deutlich höheren Deckungssummen auch zahlreiche zusätzliche Leistungen.
Eine Gegenüberstellung der Varianten finden Sie unter "Besonderheiten".
Beide Varianten gibt es für Singles und Familien. Im Familientarif sind der Ehepartner und die unverheirateten Kinder mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zur Beendigung der Ausbildung ebenfalls mitversichert. Der Familientarif gilt auch für unverheiratete Paare.
Der Schutz gilt weltweit, solange der Auslandsaufenthalt nicht länger als ein Jahr andauert.
Besonderheiten
Leistung | Basis-Schutz | Komfort-Schutz | ||||||||||||
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Deckungssummen | bis zu 5.000.000 € | bis zu 50.000.000 € | ||||||||||||
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Versicherungsschutz in vielen Bereichen des Alltags | In diesem Paket enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Sowohl im Basis-Schutz als auch im Komfort-Schutz umfasst unsere Privathaftpflichtversicherung außerdem z.B.:
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Forderungsausfalldeckung ab einer Forderung von mindestens 3.000 Euro | In diesem Paket nicht enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Fügt Ihnen jemand einen Schaden zu, der weder über eine Privathaftpflichtversicherung noch über finanzielle Mittel verfügt, werden Sie sicher keinen Schadenersatz erhalten. | ||||||||||||||
Sachschäden durch nicht deliktfähige Kinder (unter 7 Jahren) | bis 5.000 € | bis 10.000 € | ||||||||||||
Normalerweise sind Kinder bis 7 Jahre (im Straßenverkehr bis 10 Jahre) nicht deliktfähig und müssen für angerichtete Schäden nicht haften. Wenn die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, haften auch diese nicht für den entstandenen Schaden. Das bedeutet: Nach dem Gesetz hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz! Weil durch diese gesetzliche Regelung der Ärger vorprogrammiert ist, ersetzen wir Schäden, die Ihre nicht deliktfähigen Kinder verursacht haben - auch dann, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. | ||||||||||||||
Demenzkranke Personen | In diesem Paket nicht enthalten | bis 10.000 € | ||||||||||||
Demenzkranke Personen sind nicht deliktfähig und müssen für angerichtete Schäden nicht haften. Wenn die betreuende Person die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, haftet auch diese nicht für den entstandenen Schaden. Das bedeutet: Nach dem Gesetz hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz! Weil durch diese gesetzliche Regelung der Ärger vorprogrammiert ist, ersetzen wir Schäden, die Ihre demenzkranke mitversicherte Person verursacht hat - auch dann, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. | ||||||||||||||
Notfallhelfer | In diesem Paket nicht enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Wenn Sie in einem Notfall Hilfe benötigen, ist es gut, wenn Ihnen jemand freiwillig hilft. Da es in einem Notfall oftmals hektisch zugeht, kann Ihr Helfer dabei versehentlich einen Schaden anrichten. Im Komfort-Schutz sind Personen- und Sachschäden, die Ihr Helfer einer anderen Person zufügt bis 50.000.000 Euro versichert. Darüber hinaus werden Aufwendungen Ihres Helfers (z. B. Benzin- oder Fahrtkosten) ebenfalls erstattet. | ||||||||||||||
Gast- / Austauschkinder / Au Pair | In diesem Paket nicht enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Auch einem Gastkind ist schnell ein Missgeschick passiert. In unserem Komfort-Schutz sind daher minderjährige Gast-, Austauschkinder und Au Pair während der Dauer ihres Gastaufenthalts mitversichert. | ||||||||||||||
Versicherungsschutz in der EU (inkl. Kanarische Inseln und Madeira) | bis 1 Jahr | bis 3 Jahre | ||||||||||||
Auch im europäischen Ausland sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung bestens versichert.
*) Die Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden beträgt 2.500.000 € | ||||||||||||||
Mietsachschäden an Wohnräumen | bis 250.000 € | bis 500.000 € | ||||||||||||
Stellen Sie sich vor, Ihnen fällt z.B. Ihre Parfümflasche ins Waschbecken, welches dadurch einen Sprung bekommt. Oder Sie stoßen mit einer Getränkekiste gegen den Türrahmen Ihrer Wohnungstür, der dadurch eingedrückt wird. Ihr Vermieter wird von Ihnen hierfür Schadenersatz verlangen. Richtig teuer kann es aber werden, wenn durch Ihr Verschulden ein größerer Schaden am Gebäude entsteht (Brand, Wasserschaden).
versichert.
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Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern | In diesem Paket nicht enthalten | bis 5.000 € | ||||||||||||
Normalerweise bemüht sich jeder, im Hotelzimmer möglichst keinen Schaden anzurichten - doch ein Glas Rotwein kann schnell mal umkippen ... | ||||||||||||||
Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel | In diesem Paket nicht enthalten | bis 20.000 € | ||||||||||||
Wohnen Sie in einem größeren Mehrfamilienhaus, das mit einer zentralen Schließanlage ausgestattet ist? Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber den Schlüssel zu den Geschäftsräumen überlassen? | ||||||||||||||
Sachschäden durch Gefälligkeitshandlungen | bis 5.000 € | bis 10.000 € | ||||||||||||
Wer anderen hilft, kann dabei versehentlich einen Schaden anrichten. Ob Sie Freunden beim Umzug helfen oder während des Urlaubs Ihres Nachbarn nur die Blumen gießen - passieren kann immer etwas.
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Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen | In diesem Paket nicht enthalten | bis 5.000 € | ||||||||||||
Haben Sie im Urlaub schon mal Fahrräder ausgeliehen? Was wäre passiert, wenn Sie diese beschädigt hätten? Natürlich hätten Sie den Schaden aus eigener Tasche ersetzen müssen! | ||||||||||||||
Flurschäden durch private Weidetierhaltung von Schweinen, Schafen oder Ziegen | In diesem Paket nicht enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Auch wenn Sie nur einige Schweine, Ziegen oder Schafe privat halten, können diese einen erheblichen Schaden anrichten, wie beispielsweise das Feld des benachbarten Bauern verwüsten und einen Teil der Ernte zerstören. | ||||||||||||||
Besitz/Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in der EU | In diesem Paket nicht enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Mit unserem Komfort-Schutz haben Sie auch als Inhaber oder Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses innerhalb der EU Haftpflichtschutz für Schäden, die einem Dritten (z.B. durch einen herabfallenden Dachziegel oder den nicht gestreuten Gehweg) zugefügt werden. | ||||||||||||||
Baumaßnahmen; Bausumme je Bauvorhaben: | bis 30.000 € | bis 100.000 € | ||||||||||||
Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie vor Ersatzansprüchen sicher, falls Dritte (also am Bau unbeteiligte Personen) durch die Baustelle zu Schaden kommen. Bauvorhaben sind
Bausumme versichert. | ||||||||||||||
Schäden durch Datenaustausch ("Internetrisiko") | In diesem Paket nicht enthalten | bis 50.000 € | ||||||||||||
Wird nachweislich beispielsweise durch eine von Ihnen versandte E-Mail trotz Virenschutz oder Firewall ein anderer PC geschädigt, ersetzen wir den dadurch entstandenen Schaden bis 50.000 Euro. | ||||||||||||||
Ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeiten | In diesem Paket nicht enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Sofern Sie ehrenamtlich - also unentgeltlich - tätig sind, empfehlen wir Ihnen unsere Privathaftpflichtversicherung mit Komfort-Schutz. So können Sie sicher sein, dass Schäden, die Sie während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, ersetzt werden. | ||||||||||||||
Tätigkeit als Tagesmutter (Minijob) | In diesem Paket nicht enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Normalerweise ist jede berufliche/gewerbliche Tätigkeit über die Privathaftpflichtversicherung nicht versichert. Die Ausnahme: | ||||||||||||||
Drohnen bis 250 Gramm | In diesem Paket enthalten | In diesem Paket enthalten | ||||||||||||
Mitversichert ist der Gebrauch von Spielzeugdrohnen mit einem Fluggewicht bis 250 Gramm und einer maximalen Flughöhe von 30 Metern. | ||||||||||||||
Be- und Entladen des selbstgenutzten Fahrzeugs | In diesem Paket nicht enthalten | bis 2.500 € | ||||||||||||
Bei einem Einkauf kann es schnell passieren, dass der Einkaufwagen plötzlich wegrollt und dabei einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht. Dies ist besonders ärgerlich, da Sie bei solch einem Schaden Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen müssen oder den Schaden selbst zahlen müssen. Im Komfort-Schutz ist das Be- und Entladen Ihres selbstgenutzten Kraftfahrzeugs sowie Ihres versicherungspflichtigen Anhängers versichert. Dies gilt auch für die manuelle Reinigung oder Pflege Ihres Kraftfahrzeugs. | ||||||||||||||
Betankungsschäden an geliehenen Fahrzeugen | In diesem Paket nicht enthalten | bis 5.000 € | ||||||||||||
Wer sich ein Fahrzeug leiht oder mietet und dieses betanken muss, kennt die Frage nach dem richtigen Kraftstoff sicherlich. Dabei kann es vorkommen, dass man aus Gewohnheit zu dem sonst verwendeten Kraftstoff greift. So kann schnell ein hoher Schaden entstehen. Im Komfort-Schutz sind Betankungsschäden an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen versichert. |
Häufige Fragen
Wenn man einen Schaden schuldhaft verursacht, ist man zum Schadenersatz - und zwar in unbegrenzter Höhe - verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern in allen Bereichen des Lebens.
Damit Sie eventuelle Schäden nicht selbst bezahlen müssen, gibt es die Haftpflichtversicherung: Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzforderungen und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Im Singletarif sind nur Sie selbst versichert.
Im Familientarifsind Sie selbst, Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder versichert.
Wohnen bei Ihnen volljährige Kinder, die die Ausbildung beendet haben oder alleinstehende Verwandte, können diese Personen gegen Zusatzbeitrag mitversichert werden.
Der umfangreiche Schutz umfasst neben den unter "Besonderheiten" aufgeführten Situationen außerdem z.B.:
- Die Aufsichtspflicht über Minderjährige
- Die Haftpflicht als Inhaber einer Wohnung, eines selbstgenutzten Einfamilienhauses und eines Wochenendhauses
- Das Reiten fremder Pferde
- Das Halten zahmer Haustiere (nicht: Hunde, Pferde und dergleichen)
- Die Räum- und Streupflicht
- Die Ausübung von Sport (ausgenommen Jagd)
- Den Schusswaffenbesitz (nicht zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen)
- Den Besitz von Kanus, Schlauchbooten und dergleichen ohne Motor
- Vermietung von Räumen der eigenen Wohnung
- Vermietung von Garagen
- Benutzung von Surfbrettern oder Eis-Seglern
- Benutzung von fremdem Wassersportfahrzeugen, sofern zum Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
- Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Gartengeräte)
- Benutzung von Modellfahrzeugen
Bereits unser Basis-Schutz bietet Ihnen und Ihrer Familie einen überdurchschnittlichen Leistungsumfang und gewährleistet somit eine solide Absicherung.
Unser Komfort-Schutz bietet neben deutlich höheren Deckungssummen auch zahlreiche zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise:
- Schlüsselverlust
- Forderungsausfalldeckung
- Schäden an geliehenen Sachen
- Internetrisiko
- Schäden an Mobiliar in Hotels
In der Rubrik "Besonderheiten" sehen Sie den Unterschied zwischen Basis-Schutz und Komfort-Schutz.
Im Komfort-Schutz unserer Privathaftpflichtversicherung sind einige sehr spezielle Bereiche und Tätigkeiten mitversichert. Wir empfehlen Ihnen den Komfort-Schutz, wenn Sie
- Gast-, Austauschkinder oder Au Pair bei sich aufnehmen
- einen Minijob als Tagesmutter ausüben
- länger als 1 Jahr im europäischen Ausland leben
- privat einige Schweine, Ziegen oder Schafe halten
- eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus innerhalb Europas besitzen oder vermieten
- Baumaßnahmen in größerem Umfang durchführen
- ehrenamtlich tätig sind.
Dann sind Sie auch in diesen Fällen vor Schadenersatzansprüchen geschützt!
Kinder sind grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind. Dies gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Mit einer Heirat endet der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht für Tochter oder Sohn.
Solange das Kind aber zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder studiert, ist es unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert. Dies gilt auch, wenn einer Lehre unmittelbar ein Studium folgt und für die üblichen Wartezeiten (bis zu einem Jahr) zwischen den Ausbildungsabschnitten.
Beginnt das Kind jedoch nach einer abgeschlossenen Lehre eine zweite Lehre oder nach einem abgeschlossenen Studium ein zweites Studium, ist es nicht mehr mitversichert.
Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz mit dem ersten Staatsexamen.
Auch in der Zeit eines Bundesfreiwilligendienstes vor, während oder nach der Berufsausbildung besteht über die private Haftpflichtversicherung der Eltern Versicherungsschutz.
Eine grafische Übersicht hierzu können Sie sich im Abschnitt "Download" herunterladen bzw. ausdrucken.
Downloads
- ProduktbroschürenBroschüre: Der private Bereich4.13 MB
- PrivathaftpflichtÜbersicht: Wie lange sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?90 KB
- Versicherungsbedingungen HaftpflichtBedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung166 KB
- ProduktinformationsblätterProduktinformationsblatt Privat-Haftpflichtversicherung99 KB
Tarifinfo
Jahresbeiträge der Privat-Haftpflichtversicherung
Produktvariante | ||
Basis-Schutz (Deckungssumme bis 5.000.000 Euro) | für Singles 56,92 € | für Familien 63,33 € |
Komfort-Schutz (Deckungssumme bis 50.000.000 Euro) | für Singles 68,00 € | für Familien 79,00 € |
Erweiterungen | ||
Mitversicherung von Personen, die bei Ihnen wohnen | je Person 21,42 € | |
Vermietung einer (Einlieger-) Wohnung | je Wohnung 21,42 € |