Beschreibung

Sturm kann das Dach abdecken, Hagel die Fassade zerstören, Fußböden und Mauerwerk können infolge eines Rohrbruchs beschädigt werden, ein Brand kann das Haus völlig zerstören: Die Beseitigung von Schäden am Gebäude ist meistens sehr teuer. Unsere Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Gebäude, den Gebäudebestandteilen und Garagen, die durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel entstehen, sowie Bruchund
Frostschäden an Rohren der Wasserversorgung.

Ihr Vorteil

Wir versichern Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus nach unserem Wohnflächenmodell. Es gibt dadurch keine Unterversicherung. Bei einem Totalschaden ersetzen wir die erforderlichen Neubaukosten für ein gleichartiges Gebäude, auch wenn diese höher sind als die vereinbarte Summe!

Entschädigungsgrenzen gibt es lediglich noch bei den Zusatzleistungen. So erleben Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen - Sie sind immer richtig versichert!

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Feuer

Brand, Blitzschlag, Implosion, Explosion, Verpuffung (auch Schäden durch Blindgänger)

Schäden am Gebäude durch die oben genannten Gefahren sind versichert.

Leitungswasser

Dazu gehören bestimmungswidriger Austritt von Wasser aus Rohren oder Schläuchen der Wasserversorgung und Heizungs- und Klimaanlagen. Bruchschäden sind innerhalb und teilweise auch außerhalb von Gebäuden versichert. Frostbedingte Bruchschäden sind nur innerhalb von Gebäuden versichert.

Sturm | Hagel

Schäden am versicherten Gebäude, an Gebäudebestandteilen und -zubehör und Nebengebäuden durch Sturm (mindestens Windgeschwindigkeit 62 km/h) und Hagel sind versichert.

Weitere Elementargefahren

Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch

Schäden durch Überschwemmung (Überflutung von Grund und Boden durch Witterungsniederschläge, Ausuferung von oberirdischen Gewässer oder Austritt von Grundwasser), Rückstau (Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dringt ins Gebäude ein), Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens), Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen), Erdrutsch (naturbedingtes Abrutschen/Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen), Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen), Lawinen (Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen) und Vulkanausbruch (plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien oder Gasen) sind versichert.

Erweiterter Schutz für Photovoltaikanlagen

Der erweiterte Schutz ist nur in Verbindung mit allen drei versicherten Gefahren Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser möglich. Versichert sind Ertrags- und Nutzungsausfall durch Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der Anlage. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 € je Schadensfall.

Besonderheiten

LeistungBasis-TarifKomfort-TarifPremium-Tarif
Nutzwärmeschäden In diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthalten

Das können z. B. Schäden durch Heizungen und Öfen sein.

Garagen und Carports In diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthalten

Garagen und Carports sind als Gebäudebestandteile versichert.

Mehrkosten durch Technologiefortschritt In diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthalten

Ist eine Ersatzbeschaffung wegen veralteter Technologie nicht mehr möglich, werden die Aufwendungen für die Ersatzgüter von uns auch übernommen.

Provisorische Maßnahmen bis 25.000 € In diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthalten

Wir ersetzen die Kosten für provisorische Maßnahmen, wenn Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen z. B. Notverschalungen, Notverglasungen.

Aufräumungs- und Abbruchkosten/Bewegungs- und Schutzkosten bis 50.000 € In diesem Paket enthaltenIn diesem Paket enthalten

Das sind Kosten, die entstehen, um Sachen aufzuräumen und abzubrechen einschließlich Kosten, um Schutt wegzubringen, abzutransportieren und zu vernichten. Bewegungs- und Schutzkosten entstehen, um andere Sachen zu bewegen, verändern und schützen.

Feuer-Rohbauversicherung (beitragsfrei) bis 12 Monate bis 24 Monate bis 36 Monate

Gilt für Gebäude, die sich bei Vertragsbeginn im Rohbau befinden, und die dazu notwendigen Baustoffe.

Kosten für Hotelunterbringung In diesem Paket nicht enthalten bis 200 Tage a 100 € bis 365 Tage a 150 €

Ist Ihr Gebäude unbewohnbar, übernehmen wir die Kosten, die den Mietwert übersteigen, für Hotelunterbringung oder ähnliches.

Böswillige Beschädigungen (auch Graffiti) In diesem Paket nicht enthalten bis 10.000 € In diesem Paket enthalten

Unter böswilliger Beschädigung versteht man jede vorsätzliche, unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen sowie die Verunstaltung durch Farben oder Lacke (Graffiti) am Gebäude oder Gebäudeteilen.

Diebstahl von Wärmepumpen In diesem Paket nicht enthalten bis 30.000 € bis 30.000 €

Gestohlene Wärmepumpen, die von einem Fachbetrieb auf dem versicherten Grundstück installiert wurden, sind versichert.

Mehrkosten für Primärenergie (ausgenommen Photovoltaikanlage) In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket nicht enthalten bis 10.000 €

Versichert sind die entstandenen Mehrkosten für Energie durch den Ausfall Ihrer Anlagen zur regenerativen Energieversorgung. Das sind Anlagen zur Solarthermie (keine Photovoltaikanlagen), Geothermie und Wärmepumpen.

Kosten für die Entfernung umgestürzter Bäume durch Blitzschlag und Sturm/Hagel In diesem Paket nicht enthaltenIn diesem Paket nicht enthalten bis 25.000 €

Sind Bäume durch Brand, Blitzschlag oder Sturm/Hagel umgestürzt, ersetzen wir die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung.

Weitere Elementargefahren Mehrbeitrag Mehrbeitrag Mehrbeitrag

Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch

Schäden durch Überschwemmung (Überflutung von Grund und Boden durch Witterungsniederschläge, Ausuferung von oberirdischen Gewässer oder Austritt von Grundwasser), Rückstau (Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren dringt ins Gebäude ein), Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens), Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen), Erdrutsch (naturbedingtes Abrutschen/Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen), Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen), Lawinen (Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen) und Vulkanausbruch (plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien oder Gasen) sind versichert.

Photovoltaikanlagen Mehrbeitrag Mehrbeitrag Mehrbeitrag

Photovoltaikanlagen sind gegen die vereinbarten Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Wichtig: Geben Sie die Photovoltaikanlage auf jeden Fall im Antrag an!

Erweiterter Schutz für Photovoltaikanlagen In diesem Paket nicht enthalten Mehrbeitrag Mehrbeitrag

Der erweiterte Schutz ist nur in Verbindung mit allen drei versicherten Gefahren Feuer, Sturm/Hagel und Leitungswasser möglich. Versichert sind Ertrags- und Nutzungsausfall durch Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der Anlage. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 € je Schadensfall.

Häufige Fragen

Die neue Wohngebäudeversicherung ist geeignet für Gebäude, die ganz oder überwiegend (mindestens 50 Prozent der Grundfläche) Wohnzwecken dienen oder die ausschließlich als Fahrschule oder Bürobetrieb genutzt werden.

Folgende Tarifmerkmale gibt es, anhand derer die Berechnung erfolgt: Postleitzahl, Bauartklasse (Bauweise & Bedachung), Gebäudeart (z. B. EFH, MFH, Ferienhaus), Alter des Gebäudes, Eigennutzung/Vermietung, Versicherungssummenstaffel, Zahlweise, Zahlart (Rechnung/Lastschrift), Einschluss einer Solarheizung, Anzahl der Vorschäden in den vergangenen fünf Jahren.

Zur Wohnfläche zählen auch Hobbyräume, also zum Beispiel Keller- und Dachgeschoßräume, die entsprechend ausgebaut worden sind. Wohnflächen mit Dachschrägen werden ohne Abzüge im Tarif mitversichert. Bei einem Wohn- und Geschäftsgebäude wird die gewerblich genutzte Fläche zur Wohnfläche gerechnet.

Mitversichert sind auch Terrassen, Garagen, Carports - auch, wenn diese bis zu einem Kilometer vom Gebäude entfernt sind -, individuell gefertigte Einbaumöbel und -küchen, Geothermieanlagen, Wärmepumpen, vom Fachmann installierte Wallboxen sowie fest mit dem Boden verbundenes Zubehör. Versicherte Gebäudeteile und Gebäudezubehör variieren je nach gewähltem Tarif.

Wir ersetzen den Mietausfall inklusive Betriebskosten, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Außerdem ersetzen wir den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, einschließlich fortlaufender Nebenkosten, die Sie selbst bewohnen und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls Ihnen die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Im Tarif Premium 36 Monate lang (Basis: 12 Monate, Komfort: 24 Monate).

Ja, in den Tarifen Komfort und Premium - und wenn die Anlage von einem Fachbetrieb montiert wurde. Sie sind verpflichtet, den Schaden uns und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich zu melden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30.000 Euro begrenzt.

Die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück sind im Premiumtarif mitversichert. Ausgeschlossen sind Verstopfungen von Regenfallrohren. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.

„Elementar“, „Photovoltaikanlage“ und „Photovoltaikanlage Plus“. „Elementar“ versichert auch gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. „Photovoltaikanlage“ sichert gegen Grundgefahren ab, also zum Beispiel bei Schäden, die durch Feuer, Hagel und Sturm entstanden sind.

In den Tarifstufen Komfort und Premium schützt diese, wenn Eigentümer einer Photovoltaikanlage einen Ertrag- und Nutzungsausfall erleiden. Außerdem greift sie, wenn die Photovoltaikanlage durch Raub oder Diebstahl abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird - unabhängig von der Ursache, zum Beispiel durch Softwarefehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter. Die Absicherung ist nur möglich, wenn die Photovoltaikanlage bereits gegen alle Gefahren versichert ist.

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt auch für Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

Tarifrechner

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Ihre Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertrags- und Schadensbearbeitung genutzt. Wir bitten Sie, sofern zu Ihrem Angebot Daten weiterer Personen gespeichert werden (z. B. einer mitversicherten Person, des Ehe-/Lebenspartners, eines Fahrers oder des abweichenden Fahrzeughalters), die betroffenen Personen über die Speicherung ihrer Daten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.